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Getreide- und Viehzüchter, sondern insbesondere auch Tabakpflanzer,
Reis-, Baumwoll- und Schafwollproduzenten. Die Frage, ob diese
immerhin mächtigen, allerdings von unten her begonnenen »Zusammen-
schlüsse« nicht gegen das Antitrustgesetz verstoßen, wurde aus-
drücklich verneint und ein eigenes Genossenschaftsgesetz geschaffen
(1922). Es ist nicht anzunehmen, daß die genossenschaftliche Organi-
sation zu Produktions- oder Absatzmonopolen führen werde; dazu
gibt es zu viele Farmer (über sechs Millionen) und eine zu stark
spezialisierte Erzeugung, ein Tatbestand, der übrigens auch von
den Genossenschaften in den kleineren Ländern Europas gilt und
gegen das Ideal eines »Genossenschaftssozialismus« spricht; die
Farmer Labour-Party ist bisher zu keiner Bedeutung gelangt. Die
praktischen Amerikaner benützen ihre Genossenschaften allerdings
dazu, durch einen gut ausgebildeten Marktnachrichtendienst
(marketing) das Schwanken der Produktion und der Preise möglichst
zu mildern, ähnlich wie dies die »Konjunkturforschung« für die
industriellen Artikel versucht. Eine weitere Rationalisierungsmaßregel
ist die jährlich fortschreitende Standardisierung der Produkte,
wodurch, was schon betont wurde, die Konkurrenzfähigkeit der
Produkte auf dem Weltmarkte stark erhöht wurde. Die genossen-
schaftlichen Lagerhäuser stellen, ebenso wie in Europa, Warrants
(Lagerscheine) aus, die eingelieferte Ware ist belehnbar, unabhängig
von der Zeit ihres Verkaufes.
Auch in der Landwirtschaft kann die Rationalisierung nur Erfolg
bringen, wenn sie im richtigen Geiste, mit Verständnis, betrieben
wird, denn nicht gesetzliche Zwangsmaßregeln oder Verwaltungsakte
sind entscheidend. Dazu gehört planmäßige Unterweisung, An-
leitung der Landwirte, ihre Erziehung zur rationellen Arbeit, in
der Schule und außerhalb derselben. Wie es in einem deutschen
Fachberichte heißt, stellt die moderne Landwirtschaftskunde nicht
wie die alte (agrarische) »Betriebs«(Wirtschafts)lehre das Landgut,
sondern den Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung; sie
pflegt die weitestgehende Nutzbarmachung der Fähigkeiten aller
Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, durch deren gründ-
liche Ausbildung, durch deren Erziehung zum Nachdenken, Beob-
achten, wirtschaftlichen Rechnen (vgl. Frankfurter Zeitung vom
5. Mai 1927). Die rationelle agrarische Lehre vermeidet fremdklingende
Fachausdrücke und sucht vor allem durch lebendigen Anschauungs-
unterricht, der der Psyche des Landwirtes angepaßt ist, durch prak-