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über die Kopfzahl der verfhiedenen Gruppen des Landvolkes. 899
man unmöglid annehmen, daß 40 Jahre früher eine Durdh{Hnittsverzinfung
von 4,3 % genügt haben follte. Jn den meijten Fällen bleiben alfo die Katafter-
Berechnungen über den Reinertrag und damit über den Wert der Güter von
vornherein weit hinter der Wirklichkeit zurücg. Diefe Tatfache, daß bei der
Ein[dhHägung der Gutserträge die Rittergutshefiger mandjes belangreihe Recht
und mandde Einnahmequelle zu gering bewertet oder verfhwiegen Hatten, war
den Gerichten wohl bekannt, und deshalb galt in den zahlreiden Bauernprozeffen
am Ende des 18. Jahrhundert als provinziele Rechtsgewohnheit der Sar:
„Zu einem Beweis der Gemefjjenheit der Dienfte, e8 fei der Zeit oder der
Dualität nad, kann die zu dem Steuercatafttro von den Gerr{dhaften gefhehene
Angabe der Dienfte nicht beitragen, noch Haben die Untertanen dadurch ein Recht
erlangt, die Dienfte nur in der Art, wie fie dafelbit von der Herrichaft profitiert
worden, zu verrichten“ 1).
Cbhenfowenig wie der Gutswert und die dem Gutsherrn zuftehenden gewinn-
Sringenden Rechte in ihrem vollen Umfange dem Katafter entnommen werden
Iönnen, ebenfowenig gibt e8 zuberläffigen Auffhluß über die Anzahl der Ruftikal-
jtellen und die Kopfzahl der verfhiedenen Gruppen des Landvolls, Als der
[Hlefifhe Provinzialminifter Schlabrendorff nach dem fiebenjährigen Kriege diefe
beiden Fragen auz dem Katafter genau beantwortet haben wollte, erwiderte ihm
die Breslauer Kammer: „Wir müffen anzeigen, daß der Statu8 von anno 1743
fi nach dem Cataftro mit Feiner Zuverläffigfeit beftimmen läßt, denn die Claffi-
fcationscommifjarti Haben fi damals wenig um die Anzahl der Roffefforum
und deren Qualität bekfümmert, fondern fie haben fiH nur Lediglich mit den
Realitäten befhäftiget und felbige ad Catastrum gebracht; auch haben Jie bei
den unakzisbaren Städten die Bürger bald unter dem Titul von Bauern, bald
unter die Meinen Adersleute geworfen; auch find an vielen Drten die HSalbhauern
nicht von den ganzen fjebariert“2).
Nach den bisherigen Ausführungen muß von der Benugung des Katafters
für bie hier ermähnten Zwede abgefehen werden. Daß dagegen die Angaben
des Katafters über die Zahl der Hufen oder Morgen Aderland im großen und
ganzen {timmen werden, glaube ih wohl; beabfichtigte und unabfichtliche
Täufhungen der Veranlagungskommifjare konnten in diefer Hinfiht fehr viel
[Oierer vor fih gehen als bei der Abfjhägung des Bodenwertes, der Ernte-
erträge, des Umfanges der Frondienite uw. Val. Fr. Eichrich, Das Katalter
KRaufgeldes. Groß Ellguth im gleichen Kreife warf 1793: 6000 rth. NMeinertrag ab,
1803 wurde es für 42 000 rth. verkauft, verzinfte fig alfo mit 14 %. Gieraltowig
im gleiden Kreife, mit einem Neinertrag von 4500 rth. im Jahre 1789, murde
1799 für 51150 rth. verkauft, es verzinfte fid) alfo mit 9 %, felbft menn von 1789
bis 1799 keine Ertragsfteigerung eingetreten war. Raekiß murde 1787 mit
42 600 rth. bezahlt und 1793 auf einen NMeinertrag von 4540 rth. gefdhäßgt, die Kauf:
jumme verzinfte fid) alfo zu 11%.
?) Stylo, Provinzialrecdht von Niederfhlefien, S. 302, 2) Bericht vom 25. De:
zember 1767 in Acta Generalia betreff. die Bermehrung der im Lande befindlichen
Dörfer ulm. Rep, 199. M.R.V, 13, vol. L
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