Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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den Geschäftspraktiken vieler anderer Detaillisten nicht belästige durch 
Aufdrängen der Ware. Der Käufer soll nichts Unangenehmes beim 
Einkauf empfinden. Gerade dadurch will das Warenhaus Käufer an 
ziehen, daß es ihnen nicht lästig fällt. Sie sollen sich wohlfühlen im 
Warenhaus und gerne wieder kommen.“) Der angeführte Grund war 
allerdings nicht der einzige, der zur Abschaffung der Nmsatzprovision 
führte. 
Neben den eigentlichen Tarifverträgen bestehen in den Konsum- 
Vereinen noch besondere Dien st v er Präge, in denen von der Stel 
lung des Lagerhalters gegenüber dem Vorstande und dem Verteilungs 
personal, von der rechtlichen Seite der Handlungen und Unterlassungen 
der Lagerhalter, von Mankovergütungen, Kautionen und dergl., die 
Rede ist“) Auch auf diese Dienstverträge hat der Lagerhalterverband 
bzw. der Zentralverband der Handlungsgehilfen schon großen Einfluß 
gewonnen. 
Der wichtigste Punkt im Dienstvertrag ist die M a n k o v e r- 
gütung. Im Konsumverein kann man nicht wie in den Kaffee 
filialen“) mit einem Ueberschuß bei der Inventur rechnen; in der Regel 
ergibt sich durch Eintrocknen, Einwiegen usw. ein Manko. Die Höhe 
des Mankos ist in den verschiedenen Branchen naturgemäß verschieden. 
So ist sie z„ B. bei Textilprodukten höher als bei Lebens- und Genuß 
mitteln. Nach den Untersuchungen für die Tarifverhandlungen des 
Zentralverbandes deutscher Konsumvereine“) mit dem Lagerhalterver- 
bande in den Jahren 1906/07 wurde in den Konsumvereinen Manko 
vergütung auf alle oder nur auf „Wiege- und Meßwaren" gewährt. 
Erhöhtes Manko wurde gewährt auf „Manufaktur- und Schnittwaren" 
und auf „Fleisch- und Wurstwaren". Die Mankovergütung derjenigen 
Vereine, die eine einheitliche Mankovergütung auf alle Bedarfsgüter 
“) In sehr hübscher Weise schildert dies K. Fulde unter dem Titel 
„Die Einkaufspraktiken und Verkaufsmethoden der Waren- und Kaufhäuser" 
in der Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, Nr. 12, Jahrgang 
1912/13: „Erst sei du, Publikum, in meinen Räumen, komme, wer du auch 
seist, alle, alle sind willkommen; mache es sich jeder so beguem, wie er will; 
ihr könnt auch aus Neugierde kommen oder mich als Wärmehalle benutzen 
oder bei mir flirten. Ihr könnt kleine Artikel kaufen wollen, und vor allem 
du, praktische Hausfrau, komme, so oft du willst, denn erst bei mir siehst du, 
was es alles gibt, womit man sein Leben verbessern und verschönern kann, 
und was dir noch fehlt. Ihr kauft stets mehr als ihr wollt und sollt." 
“) Die technischen Einzelheiten über die Ausführung der Arbeiten sind 
dagegen meist in besonderen Geschäftsanweisungen enthalten. 
“) Gewichtszunahme des Kaffees durch Anziehung von Feuchtigkeit. 
“) S. 53 ff. 
Schloesser, Die konsumgenoffenschastliche Gütervermittlung. 1 1
	        
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