Full text : Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Goldfüfte

Solöfühte.

Marfierungsvorfhriften:
Markierungsvorjchriften beftehen nicht. €3 ift ratfam, wenn
Fämtliche Rolli mit „Made in Germany“ verfehen werben.

DBerfandvorfchriften.

Deutfche Konfulate:
Accra.
Sefchäftsfprache:
LEN

3ollinhaltzerfHärungen:
Beizufügen ijt bei Leitung über Hamburg eine Zollinhalt3-ertfärung
 in englifcher oder franzöfifcher Sprache, Let Leitung
über Niederlande und England eine, über Belgien. zwei in
deutfcher, englifcher oder franzöjifjher Sprache. Der Wert
des Inhalt der Sendung {ft in Reichsmark und im Soldfranfen,
 zmwedmäßig auch noch im enaliicher Währung, an-2taeben.


zoflfakturen:
&3 ijt eine Zollfaktura in zweifacher Auzfertigung mit drei
Kopien auszufertigen und zwar müfen vben am Kopf hinter
dem Morten Invoice of: die Namen der Waren, weidhe auf
der betreffenden Seite aufgeführt werden, erfcheinen, 3. B.
Enamelware, Crockery, Beer, Nails ufmw.; Hinter den Worten
Purchased by: muß der Name Des überfeeifchen Kunden
eingefigt werden. FalZ e3 fih um eine größere Berfahiffiung
Handelt, find die Beträge der erften Seite zu addieren un
der Gefamtbetrag auf eine zweite Seite borzwiragen; auf
der zweiten Seite müffen oben auch wieder die Artikel angegeben
 merben, Die Du der betreffenden Seite im Einzelnen
ach Rolltanzahl ulm. fpezifiert werden müffen, .
Die RKückfeite {ft in der Weife auszufüllen, daß hinter I
der Name des Prokuriften ober Gefchäftsführer3 der betreijenden
 Firma eingefügt wird, und hat derfelbe die Zo0-faftura
 recht zu unterzeichnen, während (inkfs unterhalb des
Wortes „Wittness‘“ Die Unterfohrift de8 betreffenden Profutijtemw
 oder Gefchäftafithrer8 Durch einen anderen Angeftellten
durch Unterfehrift beglaubigt werden muß.
Die weitere Ausführung der Formulare ergibt fich au
dem Tert der Formulare, der bei der Handelskammer einzefehen
 werden fann.
Cine Beakaubigung diefer Faktırra ift wicht erforderlich.
€3 genügt Unterfehrift eines Ynhaber8 der Firma und die
Beglaubigung Der Unterjehrift Durch einen Augenzeugen,
Waß natlırlich eine reine Formfache {ft.
„Die Zollfakturen mitffen fowohl in Sterling alS auch
Im Mark ausgeftellt fein und der Umrechnungskur3 angege-Sen
 werden. €3 genügt nicht, dap der Endbeirag in Marl
Umgerechnet mird, e8 muß vielmehr jeder einzelne Poiten
Im Mark und in Sterling angegeben werden.
In den auf den Baketen angebrachten Bordrucken oder
Etiterten {find die Wareniverte bei der Einfuhr in die
Aolonie oft niedriger angemeldet alZ in dem über die Waren
AuSgeftellten Rechnungen angegeben ift. Iede Unterbeivertung
 der mit der oft eingehenden Waren macht Die
Empfänger nad dem Zollgefeße ftrafbar. Zur Bermeidung
vom Beitrafungen ijt bei der EinfeBung der zollpflihtigen
Werte in den auf den Baketen Hefindlichen Bordbrucken oder
Ethitfetten. die größte Sorgfalt walten zu Taffen.
Ziehe auch „Britifiche Anflfatturen“ im Mnbana.

3Zollvorfchriften.

Beraollung von Muftern:
Aollfreie Waren: Gandelsmufter, Warenproben, Muiterkarten
und Nekflameartifel, als folde bam RoMfontrolleur zuagelalien

Mufiter im NRetfeverkehr:
Die neuen Bollbeftimmungen fehen die zolfreie BZulafuna
von Muitern für Gandlungsreifende und von anderen z0llpflichtiaen
 Waren unter der Vorausfebung vor, daß die
Mauilter oder Waren aus der Kolonie innerhalb 6 Monaten vom
Tane der Bulafluna der Ginfubhr ab wieder ausdeführt werden
und daß derjenige, dem die Erlaubnis erteilt wird, den Zoll
beitrag Für folde Muilter oder Waren hinterleat oder für feine
Gntrichtunn eine Sicherheit itellt

Ari prungszeugniffe: ,
Urfprungszeugniffe werden nicht verlangt, dagegen muß 481
die Rechnung das Urfprungsland gefebt werden. CS erail
Äh Diefe8 aus den RecnunasStormularen.

Konnoffemente: .
Konnaffemente bedürfen feiner Beglaubtaung.

Önitpatete: ®
Bei der Ausfertigung von Poftpateten find die üblichen von
der Boftvermwaltung vorgefchriebenen Formulare forte HZol-Taftarren
 beizufügen. Sin Brief an den Empfänger ann
In das Ratet geteat werden
            
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