Kanada
8@anada.
BeriragSverhältnis:
SGeneraltarif, feine Meijtbegünftigung,
3öfle: ;
Die Zölle find größtenteils Wertzölle, Daneben befteben
Semwicht3-, Maß- und Stückzölle, Der Tarif bejteht aus
einem Britijchen Borzugstarif, einem Zwifchentarif und
einem Gjenerakltarif.
Deutiche Konfulate:
Montreal (GK), Winnipeg (K).
Seichäftsfprache:
Snakitch.
gom einem Zertifikat begleitet fein, weldhes beftätigt, Daß
5aß verwendete Heu oder Stroh in einem feuchefreien Be-
jirtf gemwachfen und gelagert wurde und Daß die Ware eben-
‘'all8 in einem Bezirk, der frei von Seuche oder anderen
ınftedenden Krankheiten ft, Dverpact wurde, Diefes
Zertififat muß von einem feitenz der Behörden in Kanada
merkaunnten Deutfchen Tierarzte3 auZgefertigt werden.
Kenn folcheS Zertifikat nicht mit dem Dampfer, mit
jem die Ware verladen if{t, reift, mird die Ware im VBerla-
ungsShafen wicht entladen, fowdern unweigerlich mit Dem-
jelben Dampfer wach Hamburg zurücgefandt.
Sit kein Hen oder Stroh zum Verpaden verwandt, {vo
smpfiehlt e3 fich, die Rolli mit dem Vermerk zu verfehen:
No Hay, Straw vr Kodder ufed a8 pading.
Zollvorfchriften.
DBerfjandvorfchriften.
3ollinhaltsertlärungen: . n .
3 ijt eine Zollinhalizertlärung, bei Leitung itber Belgien 2,
in deuticher, enaliicher oder jranzöfiicher Sprache erforderlich.
Sollfatturen:
€3 find Zollfatturen erforderlich. Die Fakturen find in
bierfacher Ausfertigung auf vorgefihrichenen Kormularen
au8zuitellen. Der Verkaufspreis muß In Der Verkaufs»
währung und Der Snlandsverbrauchsprei3 in Deutfcher
Keichsmark angegeben werden, ungeachtet Der Währung, in
welcher ver Verkauf in Deutichland ftattgefunden hat.
Cine Beglaubigung durch ein britifches Konfulat 0Der
durch die kanadifdhe HandelSvertreiung ilt nicht erforderlich.
Die Befcheinigung in Formular M it vom Erporteur felbit
der von feinem beftellten Verireter 3zU unterzeichnen.
Siche auch „Britifiche Zoliakturen“ im Anhang.
Ronnoffemente: En
Die Konnoffemente werden nicht beglaubigt.
Urfprungsseungniffe: ,
Urfprungszeuagniffe find nicht erforderlich.
Irfprungsbezeichnung:
Einem SEinfuhrberbot und gegebenenfallz der Befchtagnahme
unterliegen Waren, die in einem fremdemw Lande hHergejtellt
find ud die den Namen oder die Handelsmarke (Waren-
zeichen) eine8 Fabritanten oder Händler in Großbritan-
Nien oder Kanada tragen, oder aber mit einem Ortsnamen
berfehen find, der identifch ift mit einem englifchen oder
fanadifchen Ortänamen oder {jo ausfieht, wie ein folder,
fofern folche Waren zicht auZdrücklich mit einer Deutkichen
Bezeichnung de wirklichen Herftelungstandes verfehen JinD.
. Die Angabe des UrfprungslandesS auf deutfchen Waren,
felbit wenn diefelben mit der Handelzüblichen Warenbezeich-
nung in englifcher Sprache verfehen find, Darf Daher fehlen,
jolange die Waren oder die Verpadung nicht den Namen
Dder das Warenzeichen eines a oder fanasifhen
Fabrikanten oder eine enalifche oder kanadifche Ort8bezeich-
Mung tragen, oder einen Namen, Der fo augficht, wie ein
englifjcher oder kanadifcher Fabrikanten- oder Ortsname,
Drucfachen und Lithographien aller Art (einfchließlich
Büchern und Bildern), fomwie Bleiftijie auz Holz und Fiber,
jener Baujteine, müfjfen die deutliche Bezeichnung Des Ur:
Prungslandes in englifchen ober franzöfijchen Worten Ira:
gen. Die Bezeichnung muz Io unmauSIöfchlich und dauerhaft
erfolgen, al3 die Art der Waren dies zuläßt. Waren ‚nicht
Sritijchen Uriprungs mit Gandelsbezeichnung In englifder
Sprache müffen Angabe des Urlprungslandes (Made in
SBermany) tragen, andernfalls merden fie befchtagnahmt.
zulfvorfchriften für Mufter:
Xalls e8 fich um Vuijterabichnitte oder ähnliche handelt, welche
durchaus nicht verfäuflich jind und durch die Boft ngefandt
werden und einen Wert von unter 25 Dollar repräfentieren,
it eine Austtelluna und Bealaudimung des Währungssertififats
nicht erforderlich. fondern folgende Beicheiniaung muß auf
das Nafer aeflebt und vom AWoiender in Gegenwart des Boft-
beamten al3 Beuge unterichrieben werden,
Every article to the extent of at least onefourth of its
value is bona fide the produce or manufacture
Of (1) virememunn
Dated at .......00.0.0. 19.0.
Signature of sender ......0000007000
In presence of (2) ....0004000
(1) Name of country. .
(2) Sienature of postal officer,
Zul auf Kataloge;
Kataloge Preisliliten und Reflamematerial unterliegen bei
der Einfuhr in Kanada den Beitimmungen des Zolltarifs, Um
die Annahme foldher Druciachen feitens der Udreifaten zu
üchern. empfiehlt c8 Jich. den Zoll bereits bei der Abiendung
zu entrichten, zu welchem Zwecd die kanadiichen Behörden Boll-
marten in verichtedenen Wertitufen, bereit halten. Sie Jind bei
dem Secretary des High Commisioner for Canada. London
SW. ı. Victoria street, erhältlidh.
Zolpflichtiae Briefe: , a . en
eichloliene Briefe mit zollpflidhtiaem Snbalt And auläffig.
onfulatsgebü ren: i |
Sür Die Mnskellung eines Währungszertifikat® Ol elor
Takturen unter 1000 DoNar Wert: 1 Dollar; über 1000 Do
Wert: 2 Dollar. 1 Dokar — 420 ML
Sertififate für Heu- und Stroh-Berpadung:
Alle ide, welche mit OD oder Stroh verbackt find, müffen