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Sechster Abschnitt.
Neunzehntes Kapitel
Der Stücklohn.
Der Stücklohn ist nichts als verwandelte Form des Zeitlohnes®:
wie der Zeitlohn die verwandelte Form des Wertes oder Preises der
Arbeitskraft.
Beim Stücklohn sieht es auf den ersten Blick aus, als ob de!
vom Arbeiter verkaufte Gebrauchswert nicht die Funktion seine!
Arbeitskraft sei, lebendige Arbeit, sondern bereits im Produkt ver“
gegenständlichte Arbeit, und als ob der Preis dieser Arbeit nich!
wie beim Zeitlohn durch die Bruchzahl
Tageswert der Arbeitskraft
Arbeitstag von gegebener Stundenzahl
sondern durch die Leistungsfähigkeit des Produzenten bestimm!
werde.* ;
Zunächst müßte die Zuversicht, die an diesen Schein glaubt
bereits stark erschüttert werden durch die Tatsache, daß beid®
Formen des Arbeitslohnes zur selben Zeit in denselben Geschäft®
zweigen nebeneinander bestehen. Zum Beispiel: „Die Setzer v®
London arbeiten in der Regel nach Stücklohn, während Zeitlohn b®
ihnen die Ausnahme bildet. Umgekehrt bei den Setzern in den Pr”
vinzen, wo der Zeitlohn die Regel und der Stücklohn die Ausnahm®
Die Schiffszimmerleute im Hafen von London werden nach Stück‘
lohn bezahlt, in allen andern englischen Häfen nach Zeitlohn.“
In denselben Londoner Sattlerwerkstätten wird oft für dieselbe AT
beit den Franzosen Stücklohn und den Engländern Zeitlohn gezahlt
In den eigentlichen Fabriken, wo Stücklohn allgemein vorherrscht
entziehen sich einzelne Arbeitsfunktionen aus technischen Gründe
dieser Messung und werden daher nach Zeitlohn gezahlt.” An ul
45 „Das System der Stückarbeit bezeichnet eine bestimmte Epoch® in
der Geschichte des Arbeiters; es bildet ein Mittelglied zwischen der Stellunf
des bloßen Tagelöhners, der vom Willen des Kapitalisten abhängt, und den
genossenschaftlichen Arbeiter, der in einer nicht mehr entfernten Zuku ji
in seiner eigenen Person den Arbeiter und den Kapitalisten zu vereinig®.
verspricht. Akkordarbeiter sind in der Tat ihre eigenen Meister, gelb?
wenn sie mit dem Kapital des Unternehmers arbeiten.“ (John wollt
„Trade-Societies and Strikes, Machinery and Cooperative Societies. Me
chester 1865“, p. 52, 53.) Ich zitiere dies Schriftchen, weil es eine wah gr
Gosse aller längst verfaulten, apologetischen Gemeinplätze. Derselbe
Watts machte früher in Owenismus und publizierte 1842 ein anderes Schr gl
chen: „Facts and Fictions of Political Economy“, worin er unter ander
Eigentum für Raub erklärt. Es ist schon lange her.
+6 T.J. Dunning: „Trades-Unions and Strikes. London 1860“, p- 2 ,
47 Wie das gleichzeitige Nebeneinander dieser zwei Formen des %
beitslohnes Fabrikantenprellereien begünstigt: „Eine Fabrik beschäftigt