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Zuneigung und sittliche Achtung" als unterscheidendes Moment
zwischen der heutigen Ehe und der Ehe im socialistischen
Volksstaat geltend macht. Der Unterschied liegt ganz wo
anders.
In einem Bortrag über „die Frauensrage und die soge
nannte Weibergemeinschaft" sagte Hasselmann (N. Social«
Demokrat 1872, 18):
„Was die Emancipation der Frauen betreffe, so sei hier-
„für der Ausdruck „Weibergemeinschaft" von den Gegnern
„des Kommunismus benutzt worden, um uns lächerlich zu
„machen. Die Sache verhalte sich einfach so: daß die Ge-
„schlechter im Zukunftsstaate nicht mehr auf solche Weise
„zusammengefeffelt würden, wie heute. Diese Frage würde
„durch den entwickelten socialistischen oder richtiger tornimi*
„nistischen Staat ganz von selbst geregelt. Heute sei die
„Ehe der Arbeiter nur ein Bündniß zur Versorgung der
„Kinder, die Ehe der Kapitalisten eine Vereinigung von
„Kapital für die Nachkommen; im socialistischen oder kommu-
„ nistischen Staat, wo die Gesammtheit die Pflicht der Er-
„ziehung und Erhaltung der Kinder trage, wo kein Privat-
„ kapital bestehe, sondern alle Produktionsinstrumente Gemeingut
„seien, brauche die Frau nicht mehr aus Rücksicht für ihre
„Kinder an einen Mann juristisch gcfeffelt zu werden.
„Der Bund der Geschlechter werde lediglich ein moralischer
„sein, und dann könne ein solcher Bund, wenn die Charaktere
„nicht harmonirten, gelöst werden, was jedenfalls sittlicher
„sei, als ein gestörter Ehefrieden, wie er jetzt nur zu oft
„vorkomme."
Das unterscheidende Moment liegt also nicht auf dem
sittlichen, sondern auf dem rechtlichen, oder vielmehr auf dem
sittlichen und rechtlichen Boden, insofern die an keine gesetz
liche Ordnung gebundene Vermischung der Geschlechter aufhört
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