im Jahre 1881 332 Personen
„ „ 1882 369
„ „ 1883 315
, , 1884 275
* „ 1 192
„ „ 1886 234
„ „ 1887 278
„ . 1888 237
„ „ 1889 407
bis 1888 und von da im Jahre 1889 abermals ein plötz
liches Aufsteigen um mehr als 70 %; es erklärt sich dies
durch die Wirksamkeit des Gesetzes vom 6. Juni 1884, durch
welches der Diebstahl eines Gegenstandes im Werte unter
5 Kronen als Antragsdelict erklärt wurde, welche Bestimmung
im Jahre 1889 wieder aufgehoben erscheint.
Dasselbe Verhältnis tritt auch bezüglich der zweiten
Gruppe der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren zu
Tage.
Es wurden verurtheilt:
im Jahre 1881 352 Personen
1882 375
1883 283
1884 331
1885 301
1886 256
1887 308
1888 263
1889 321
Jahre 1888 um 22%.
Ein düsteres Bild von einer unaufhaltsamen Steigerung
der Criminalität der Jugendlichen liefert uns
tretungen erscheinen Personen unter 16 Jahren: