Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

im Jahre 1881 332 Personen 
„ „ 1882 369 
„ „ 1883 315 
, , 1884 275 
* „ 1&# 192 
„ „ 1886 234 
„ „ 1887 278 
„ . 1888 237 
„ „ 1889 407 
bis 1888 und von da im Jahre 1889 abermals ein plötz 
liches Aufsteigen um mehr als 70 %; es erklärt sich dies 
durch die Wirksamkeit des Gesetzes vom 6. Juni 1884, durch 
welches der Diebstahl eines Gegenstandes im Werte unter 
5 Kronen als Antragsdelict erklärt wurde, welche Bestimmung 
im Jahre 1889 wieder aufgehoben erscheint. 
Dasselbe Verhältnis tritt auch bezüglich der zweiten 
Gruppe der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren zu 
Tage. 
Es wurden verurtheilt: 
im Jahre 1881 352 Personen 
1882 375 
1883 283 
1884 331 
1885 301 
1886 256 
1887 308 
1888 263 
1889 321 
Jahre 1888 um 22%. 
Ein düsteres Bild von einer unaufhaltsamen Steigerung 
der Criminalität der Jugendlichen liefert uns 
tretungen erscheinen Personen unter 16 Jahren:
	        
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