Full text: Die Reichseisenbahnen

Rücklagen, die aus der Vermögensrechnung ersichtlich sind, und endlich 
der Vortrag auf neue Rechnung, der einen Teil des Gewinnes gewisser 
maßen in der Schwebe hält*). 
Die Staatseisenbahnverwaltung bildet nun allerdings auch stille 
Rücklagen, wenn nicht dem Begriffe, so doch der Sache nach, z. B. indem 
sie abgängige Anlagen und Betriebsmittel aus lausenden Jahres 
ausgaben durch neue und höherwertige ersetzt. Ebenso kannte die 
Verwaltung von jeher auch die Verwendung eigener Betriebsmittel für 
werbende Zwecke. Das geschah und geschieht in dem sogenannten 
„(xtraordinarium der Eisenbahnverwallung", das unter den einmaligen 
und außerordentlichen Einnahmen des Staatshaushaltes erscheint und 
aus den Eisenbahnüberschüssen gespeist wird**). 
Diese Einrichtungen genügten aber nicht, um die Schwankungen 
der Eisenbahneinnahmen und -ausgaben, die ihrerseits wieder auf den 
Schwankungen des Wirtschaftslebens beruhen, in vollem Umfange auf 
zufangen und den Staatshaushalt vor den empfindlichen Stößen, die 
die Folge davon waren, zu sichern. 
Vergegenwärtigt man sich das obige Zahlenverhältnis zwischen den 
Einnahmen und Ausgaben der Eisenbahnverwaltung und denen aller 
übrigen Staatsverwaltungen, so ist klar, welch ungeheurer Einfluß jede 
Schwankung im Eisenbahnhaushalt auf den Staatshaushalt üben mußte. 
Denselben Einfluß aber, wie die Schwankungen der tatsächlichen Ergeb 
nisse, müssen natürlich auch Fehlschätzungen bei der Aufstellung des 
Anschlages ausüben. Alle diese Fehlerquellen sind indessen natürlich 
unvergleichlich viel größer, wenn man alle Rohertragsziffern eines 
Riesenunternehmens in den Rahmen des Staatshaushaltes hinein 
zwängt, als wenn man in diesen lediglich Reinerträge übernimmt, deren 
Bemessung leicht durch eine zielbewußte Gewinnpolitik geregelt werden 
kann. Bei 3y z Milliarden Eisenbahneinnahmen genügt schon eine 
Schwankung von 10^, —350 Millionen Einnahme, um einen nicht zu 
deckenden Fehlbetrag hervorzurufen. Man wende nicht ein, daß diesem 
Rückgänge der Einnahmen auch ein Rückgang der Ausgaben gegenüber 
stehen werde; denn dies ist keineswegs der Fall. Vielmehr trägt die 
Gestaltung der Ausgaben beim Eisenbahnbetriebe ein anderes Gesetz 
in sich als die Entwicklung der Einnahmen. In den Ausgaben drückt 
sich die Wirtschaftsentwicklung in der Regel später und fast immer in 
einem anderen Maße aus als bei den Einnahmen. 
*) Es können Gewinne auch wohl auf andere Art für Zwecke des Unter 
nehmens in weiterem Sinne festgelegt werden, man kann aber alle diese Formen 
der Festhaltung von Betriebsgewinnen unter der Bildung stiller Rücklagen mit- 
begreisen. 
**) Näheres im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1910 S. 1128 (Heft S): „Zur 
Wirtschaftsführung der Staatsbahnverwaltung."
	        
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