Rücklagen, die aus der Vermögensrechnung ersichtlich sind, und endlich
der Vortrag auf neue Rechnung, der einen Teil des Gewinnes gewisser
maßen in der Schwebe hält*).
Die Staatseisenbahnverwaltung bildet nun allerdings auch stille
Rücklagen, wenn nicht dem Begriffe, so doch der Sache nach, z. B. indem
sie abgängige Anlagen und Betriebsmittel aus lausenden Jahres
ausgaben durch neue und höherwertige ersetzt. Ebenso kannte die
Verwaltung von jeher auch die Verwendung eigener Betriebsmittel für
werbende Zwecke. Das geschah und geschieht in dem sogenannten
„(xtraordinarium der Eisenbahnverwallung", das unter den einmaligen
und außerordentlichen Einnahmen des Staatshaushaltes erscheint und
aus den Eisenbahnüberschüssen gespeist wird**).
Diese Einrichtungen genügten aber nicht, um die Schwankungen
der Eisenbahneinnahmen und -ausgaben, die ihrerseits wieder auf den
Schwankungen des Wirtschaftslebens beruhen, in vollem Umfange auf
zufangen und den Staatshaushalt vor den empfindlichen Stößen, die
die Folge davon waren, zu sichern.
Vergegenwärtigt man sich das obige Zahlenverhältnis zwischen den
Einnahmen und Ausgaben der Eisenbahnverwaltung und denen aller
übrigen Staatsverwaltungen, so ist klar, welch ungeheurer Einfluß jede
Schwankung im Eisenbahnhaushalt auf den Staatshaushalt üben mußte.
Denselben Einfluß aber, wie die Schwankungen der tatsächlichen Ergeb
nisse, müssen natürlich auch Fehlschätzungen bei der Aufstellung des
Anschlages ausüben. Alle diese Fehlerquellen sind indessen natürlich
unvergleichlich viel größer, wenn man alle Rohertragsziffern eines
Riesenunternehmens in den Rahmen des Staatshaushaltes hinein
zwängt, als wenn man in diesen lediglich Reinerträge übernimmt, deren
Bemessung leicht durch eine zielbewußte Gewinnpolitik geregelt werden
kann. Bei 3y z Milliarden Eisenbahneinnahmen genügt schon eine
Schwankung von 10^, —350 Millionen Einnahme, um einen nicht zu
deckenden Fehlbetrag hervorzurufen. Man wende nicht ein, daß diesem
Rückgänge der Einnahmen auch ein Rückgang der Ausgaben gegenüber
stehen werde; denn dies ist keineswegs der Fall. Vielmehr trägt die
Gestaltung der Ausgaben beim Eisenbahnbetriebe ein anderes Gesetz
in sich als die Entwicklung der Einnahmen. In den Ausgaben drückt
sich die Wirtschaftsentwicklung in der Regel später und fast immer in
einem anderen Maße aus als bei den Einnahmen.
*) Es können Gewinne auch wohl auf andere Art für Zwecke des Unter
nehmens in weiterem Sinne festgelegt werden, man kann aber alle diese Formen
der Festhaltung von Betriebsgewinnen unter der Bildung stiller Rücklagen mit-
begreisen.
**) Näheres im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1910 S. 1128 (Heft S): „Zur
Wirtschaftsführung der Staatsbahnverwaltung."