fullscreen : Volkswirtschaftspolitik

Vercinigimgsrecht.

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gelegt.  Das  Reichsgesetz  vom  30.  Juni  1901  brachte  mehrfache ­
  wichtige  Änderungen,  u.  a.  auch  die  Vorschrift,  daß  in
Gemeinden  von  mehr  als  20000  Einwohnern  Gewerbegerichte ­
  geschaffen  werden  müssen.  Die  auß  Landesgesetzen
beruhenden  Gewerbegerichte  sind  den  Regeln  des  Reichsrechts
angepaßt  worden.  Es  gab  deren  Ende  1908  noch  21.  Die
Jnnungsschiedsgerichte  sind  bestehen  geblieben;  ihre  Zahl
war  Ende  1908  :  422.  Der  Schwerpunkt  der  Rechtsprechung
über  Streitigkeiten  aus  dem  Ärbeitsverhältnisse  liegt  aber
jetzt  bei  den  Gewerbegerichten.  Ihre  Zahl  hat  sich  Ende  1908
bis  auf  448  gesteigert.
Aus  die  Einzelheiten  ihrer  umfangreichen  Tätigkeit  kann
hier  nicht  eingegangen  werden.
29.  Bereinigungsrecht.
Das  Streben  der  Arbeiter,  sich  behufs  Bessemng  oder
Sicherung  ihrer.Arbeitsbedingungen  zu  gemeinsamer  Tätigkeit ­
  zusammenzuschließen,  ist  ohne  weiteres  erklärlich,  weil  der
Arbeiter  hoffen  darf,  durch  den  Zusammenschluß  seinen  Einfluß ­
  und  seine  Widerstandsfähigkeit  zu  verstärken.  Der  Arbeitgeber ­
  bedarf  ebenfalls  des  Vereinigungsrechts,  und  zwar  um
so  mehr,  je  mehr  sich  die  Arbeiter  dauemd  oder  vorübergehend
zusammenschließen.  Im  ganzen  ist  aber  für  den  Arbeiter  der
Gebrauch  des  Vereinigungsrechts  noch  von  größerer  unmittelbarer ­
  Bedeutung.  Hat  auch  die  Gesetzgebung  vielfach  gezögert,
diesem  Streben  Rechnung  zu  tragen,  so  steht  doch  die  heutige
Gesetzgebung  aller  vorgeschrittenen  Staaten  in  der  Hauptsache ­
  auf  dem  Standpunkte,  daß  an  sich  das  Vereinigungsrecht, ­
  die  „Koalitionsfreiheit"  die  notwendige  Ergänzung ­
  der  Freiheit  des  Arbeitsvertrags  ist  und  deshalb  auch
für  beide  Teile  rechtlich  anerkannt  werden  nmß.  Gewisse
Ausnahmen  si'nd  freilich  durch  die  Eigenart  mancher  Betriebe ­
  unvermeidlich  gewesen.  Der  auf  der  Fahrt  befind-
            
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