Full text: Die Weltwirtschaftskonferenz

Das Schrifttum der Weltwirtschaftskonferenz. 113 
fiehlt die Einführung von Wertzolltarifen, die nur wenige Warengrup- 
pen aufweisen. Diese Wertzolltarife müßten durch eine Art Schätzungs- 
tarıfe ergänzt werden, die die Preise derjenigen Waren, die Ider Ver- 
zollung zugrunde zu legen sind, enthalten und in gewissen Zeitabschnit- 
ten revidiert werden könnten. Es wäre die Regierung zu ermächtigen, 
die derart bestimmten Zollsätze für die praktische Anwendung in spe- 
zifische Zölle umzuwandeln, unter Verwertung einer angemessenen 
Preisskala. Dieser Vorgang würde die Annahme einer international ein- 
heitlichen Liste der zollpflichtigen Waren erleichtern. Die praktische 
Durchführbarkeit des Vorschlages, die Stabilität der Zölle durch ein 
kombiniertes System von Wert- und Schätzungszöllen zu erreichen, 
müßte auf einer internationalen Konferenz geprüft werden. 
12. Schema und Einteilung der Zolltarife. Die Möglich- 
keit der Vereinheitlichung der Zollnomenklatur von Dr. 
Trendelenburg. (Nomenclature et classification douanieres. Possi- 
bilite& d’unifier la nomenclature douaniere 24, p. C. E. I. 32.) Die Denk- 
schrift erörtert zuerst die Frage, welche Gesichtspunkte die Einteilung 
der Güter in den Zolltarifen bestimmen. Nachher werden die Fort- 
schritte in der Güterklassifikation und ihre Aussichten besprochen. 
Nach einem Rückblick auf die Vereinheitlichungsbestrebungen gibt Ver- 
fasser positive Vorschläge zur Durchführung der Unifikation. Anhänge 
mit statistischen Tabellen ergänzen die Arbeit. Aus letzteren ist ersicht- 
bar, daß Haiti mit seinen 183300 Tarifpositionen an der Spitze mar- 
schiert, während der Freistaat Irland mit 146 Positionen den einfach- 
sten Zolltarif besitzt. Die Anregungen der Denkschrift dienten als 
Grundlagen zu dem Entwurf, der von einem speziell eingesetzten 
Komitee zur Vereinheitlichung der Zollnomenklatur verfaßt wurde ?). 
13. Denkschrift über die Differenzierung im Zolltarif- 
schema von W. T. Page. (Memorandum sur les classifications dou- 
anieres discriminantes 13 p. C.E.C. PP. 96.) Die modernen Zolltarife 
bieten zu Diskriminierungen unendlich viel Möglichkeiten, insbeson- 
dere dann, wenn man die Erzeugnisse verschiedener Länder nach 
äußeren Merkmalen voneinander unterscheiden kann. Die Zollunter- 
scheidung kann besonders im Falle des Doppeltarifsystems, wie es 
von Frankreich, Spanien und Belgien gehandhabt wird, eine wesent- 
liche Wirkung ausüben. 
14. Denkschrift über die europäischen Verhandlungs- 
tarife von W. T. Page. (Memorandum sur les tarıfs europeens de 
n6gociation 16 p. C. E. C. P. 97.) Die europäischen Zolltarife sind, wenn 
sie auch äußerlich den Zweck verfolgen, Zugeständnisse zu ermög- 
lichen, ihrem Geiste nach als Kampftarife anzusprechen. Die Zoll- 
tarife enthalten im allgemeinen zahlreiche Zollsätze, deren tatsächliche 
Erhebung den naturalen Interessen schädlich wäre. Es ist daher offen- 
sichtlich. daß die Ermäßigung solcher Zölle „durch Aushandeln‘“ mehr 
1) Siehe Seite 69. 
Hantos. Die Weltwirtschaftskonferenz.
	        
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