34 3. Abschnitt. IC.
diesem Zweck in die Handelsverträge Bestimmungen einzufügen, wo-
nach alle strittigen Fälle von einem Schiedsgericht oder dem stän-
digen Internationalen Gerichtshof entschieden werden sollen. Mit die-
sem Beschlusse hat sich die Konferenz auf den vom Völkerbunde
schon vor Jahren eingeschlagenen Weg der Internationalisierung des
Handels- und Verkehrsrechtes begeben.
C. Die Beseitigung der verkehrspolitischen Hindernisse.
Gewiß haben Zolltarife und Handelsverträge den unmittelbarsten
Einfluß auf die Entwicklung des Warenaustausches unter den Völkern.
Ebenso gewiß ist es, daß es eine ganze Reihe von Maßnahmen gibt,
die geeignet sind, die Wirkungen der handelspolitischen Vereinbarun-
gen abzuschwächen oder zu vereiteln. Die Konferenz konnte nicht um-
hin, auf einige Beispiele dieser „indirekten Mittel zur Protek-
‘ion des nationalen Handels und der nationalen Schiff.
lahrt“ zu verweisen. Als solche Mittel zur Bevorzugung der eigenen
Volkswirtschaft werden drei genannt: Subventionen, Dumping und
Transportvorteile,
Neben der Entwicklung der Zollmauern ist in verschiedenen Ländern
eine immer wachsende Tendenz zur Inanspruchnahme staatlicher
Subventionen zu beobachten. Sie nehmen bald die Form der Kre-
ditgewährung, bald die der Risikoversicherung an und sind bestimmt,
lie Industrie des Landes und die Ausfuhr ihrer Erzeugnisse zu unter-
stützen. (Die direkten Subventionen zur Gründung von Industrien,
zur Unterhaltung von Schiffahrtslinien werden nicht genannt.) Für die
Freiheit des Handels sind solche Staatsunterstützungen weniger nach-
teilig als Schutzzölle, nichtsdestoweniger sind sie unnatürliche Behelfe
zur Begünstigung der Produktion und der Ausfuhr, die der Wieder-
einführung gesunder Lebensbedingungen für den Welthandel Hinder-
nisse in den Weg legen. Die Konferenz spricht den Wunsch aus, daß
die Staaten von dem Gebrauch unmittelbarer und mittelbarer Subven-
tionen, die immer nur einen Scheinbehelf darstellen, so weit als mög-
lich absehen. mögen.
Einen verderblichen Einfluß auf die Produktion und unmittelbar auch
auf den internationalen Handel hat das Dumpin g, dessen Vorausset-
zungen sich nach Kriegsende in beunruhigender Weise vermehrt haben.
Die Konferenz steht auf dem Standpunkte, daß das Dumping nicht nur
das Land schädigt, das zu billig ausführt, sondern auch das Land, das
zu billig einführt. Der vorübergehende Vorteil, der sich aus der Ver-
billigung im Einfuhrlande ergibt, steht in gar keinem Verhältnis zur
Schädigung, die es dem volkswirtschaftlichen Gesamtprozesse zufügt.
Die Konferenz meint, daß das Dumping in allen seinen Arten auf ein
Mindestmaß beschränkt werden muß, und daß es zu diesem Zweck
nötig ist, überall nach Möglichkeit stabile Produktions- und Handels-
bedingungen zu schaffen und die übermäßigen Zolltarife der Export-
länder zu senken.