Die Problematik der Weltwirtschaftskonferenz,
Zollpositionen in die Wege zu leiten wäre. Sie appelliert an den Vöi-
kerbundsrat, die Initiative zu ergreifen, sie appelliert an die Regierun-
gen, die Inkraftsetzung einer allgemein gültigen Nomenklatur für ver-
schiedene Produktionszweige zu betreiben, ohne die vollständige Auf-
stellung der Tarifbezeichnungen abzuwarten. Um die Ausführung der
von den Staaten eingegangenen Verpflichtungen. sicherzustellen, soll
der Völkerbund Maßnahmen der Publikation, der Information, freund-
schaftlicher Übereinkommen und schiedsrichterlicher Entscheidungen
vorschlagen.
Mit der Zolldiskrimination durch weitgehende Abstufung der Zoll-
sätze wetteifert an schädlichen Wirkungen die mangelnde Stabili-
tät der Tarife. Anfangs war es die Anpassung der Zollsätze an die
Geldentwertung, später einfach die Zollhöhe, die. Änderungen veran-
laßte. Die Konferenz legt nun den Staaten nahe, von häufigen und plötz-
lichen Änderungen in ihren Zollsätzen abzusehen und in Fällen, in
denen die Stabilität der Währung noch nicht ganz gesichert ist, die
Zölle zu valorisieren oder periodisch, auf Grund eines offiziellen Preis-
index, zu berichtigen. Handelsverträge auf möglichst lange Zeiträume
wären am geeignetsten, das Zollniveau im Ruhezustand zu erhalten.
Aus dem großen Kreise der Fragen des internationalen Handels sind
bisher bloß die mit den Zollformalitäten zusammenhängenden
durch den Abschluß der internationalen Konvention zur Vereinfachung
der Zollformalitäten vom 8. November 1927 der Lösung zugeführt wor-
den. Der Völkerbund hat hierdurch einer wichtigen Bestimmung des
Völkerbundpaktes über die Regelung des zwischenstaatlichen Handels
nach Grundsätzen der Billigkeit zum erstenmal Geltung zu verschaffen
gewußt. Die Konferenz hat dieses Ergebnis voll gewürdigt und den
Staaten die dringende Ratifizierung und liberale Vollstreckung der Kon-
vention empfohlen.
In diesem Zusammenhange wurde auch eine andere, bereits in Ver-
gessenheit geratene Konvention von der Konferenz aufgegriffen. Es
handelt sich um die Konvention vom 31. Dezember 1913, die in Brüssel
ein internationales Bureau für Handelsstatistiken geschaffen hat.
Die Konferenz war der Auffassung, daß das Bureau in Brüssel, in dem
Besitz der notwendigen Unterlagen, das Problem der einheitlichen
Nomenklatur in Zollangelegenheiten lösen könnte, und daß diese No-
menklatur wieder ihre günstige Rückwirkung auf die Vereinheitlichung
der Handelsstatistiken haben würde.
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In Vollziehung des Beschlusses der Weltwirtschaftskonferenz ist ein
Sachverständigenausschuß mit der Ausarbeitung eines Nomenklatur-
entwurfes beauftragt worden. Dieser Entwurf!) ist vom Wirtschafts.
1) Als Unterlagen dienten die zwei Spezialuntersuchungen von Dr. Trendelenr-
burg und di Nola (siehe S. 113), die auf Grund eines eingehenden Vergleichs be-
siehender Zolltarife das Gemeinsame und das Verschiedene ihrer Einteilungsprinzipien
herausgearbeitet haben.