Full text: Wege zur Rationalisierung

Rationalisierungsmaßnahme von vornherein aus. Kleinere und 
mittlere Industriebetriebe sind eben nicht in der Lage, sich eine 
den praktischen Bedürfnissen des letzten Verbrauchers ent- 
sprechende Verteilungs- und Verkaufsorganisation anzugliedern, 
denn die Erfahrung zeigt, daß derartige Handelsabteilungen, 
wenn sie sich lediglich auf Spezialfabrikate stützen, die keine 
Massenartikel sind, den Verteilungsprozeß kostspieliger und um- 
ständlicher gestalten, als wenn man sich der Vermittlung des 
Großhandels bedient, 
Aus dieser Feststellung lassen sich allerdings Erkenntnisse 
gewinnen, die für die mögliche und notwendige Rationalisierung 
der Betriebsvorgänge innerhalb des Großhandels bedeutsam 
sind. Man wird mit einer gewissen Zwangsläufigkeit zu rechnen 
haben, der sich auch der Großhandel fügen muß, sofern er sich 
nicht in bewußten Gegensatz zu bestimmten Entwicklungs- 
tendenzen der industriellen Produktion stellen will, Auch in 
einer Volkswirtschaft, in der sich der Konsum auf zahlreichen 
Gebieten des täglichen Bedarfs an verhältnismäßig wenige 
normierte Stapelartikel und auch bei gehobenen Ansprüchen an 
Befriedigung durch Markenartikel gewöhnt hat, findet der Groß- 
handel, der seine Funktionen als Lagerhalter und Kredit- 
gewährer auszuüben vermag, genügend Raum zu volkswirt- 
schaftlich unentbehrlicher und nützlicher Betätigung, Je kleiner 
allerdings die Sortimente werden, die vom Großhandel zur Ver- 
fügung der Verarbeitung oder des Wiederverkaufs gehalten 
werden müssen, je mehr sich die große Masse der Verbraucher 
daran gewöhnt, immer wieder den gleichen Artikel und die 
gleiche Marke zu verlangen, desto mehr wird sich die Funktion 
des Großhandels von individueller Anregung, also Qualitäts- 
leistung zu ordnender Verteilungstätigkeit, also Quantitäts- 
leistung wandeln. Darin liegt kein Werturteil, sondern es handelt 
sich zunächst um eine Feststellung, die zu der Erkenntnis führt, 
daß in solchen Fällen dem Großhandel gar nichts anderes übrig 
bleibt, als sich zu rationalisieren. Das heißt, der Großhandel 
muß — sofern er sich nicht resigniert auf das Tätigkeitsgebiet 
des Kommissionärs oder Agenten zurückziehen will — entweder 
Generallagerhalter der Fabrik auf eigene Rechnung oder Be- 
teiligter eines zu gemeinsamer Lagerhaltung verbundenen Groß- 
handelskonsortiums am gleichen Ort oder Mitglied einer Groß- 
händlersozietät werden, die an den Hauptabsatzplätzen den 
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