verschaffen kann, wird es auch ein sicheres Urteil darüber
haben, welche Aufgaben vor anderen dringlich sind,
Die ihnf vom Reich zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel
ermöglichen es dem Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit,
den Arbeiten der Ausschüsse eine gewisse Richtung zu geben,
indem es ihnen bestimmte Aufgaben stellen und ihnen gleich-
zeitig für die Lösung die nötigen Mittel zur Verfügung stellen
kann, Es hat somit die Möglichkeit, die Lösung gewisser Auf-
gaben zu beschleunigen oder Rationalisierungsgebiete aufzu-
schließen, auf denen bislang wenig oder gar nichts geschehen ist.
Die Idee einer solchen Zentralstelle hat heute bereits in
Deutschland allgemeinen Anklang gefunden, und eine große
Anzahl von Ausschüssen, die sich mit Rationalisierungsfragen
aller Art beschäftigen, hat mit dem Reichskuratorium für Wirt-
schaftlichkeit enge Verbindung aufgenommen, ohne daß hier-
durch die Frage einer Ueber- oder Unterordnung angeschnitten
worden wäre.
Ebenso wie das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit den
einzelnen Körperschaften bei ihren Arbeiten die größte Frei-
heit läßt, hat auch der Staat das gleiche dem Reichskuratorium
gegenüber getan. Die Verwendung der, ihm vom Staat zur Ver-
fügung gestellten Mittel und die Kontrolle ihrer Verwendung
erfolgt nicht durch staatliche Behörden, sondern durch den Vor-
stand und Finanzausschuß des Reichskuratoriums, Diese groß-
zügige Organisation, die, soweit mir bekannt ist, nirgends ihres-
gleichen hat, legt dem Reichskuratorium die Verpflichtung auf,
die aus der gesamten Volksgemeinschaft stammenden Mittel
der Volkswirtschaft in Form von gemeinnütziger Arbeit unter
Wahrung größter Objektivität nach allen Seiten wieder zu-
kommen zu lassen.
»