18 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
In die Tarife sind meist eingeschlossen die Vergütung für die
Zuführung und Abholung des Gutes und auch bei Wagenladungen
die Ein- und Ausladungskosten auf der Versand- und Empfangs-
station. Die Tarife sind zum Teil erstellt für Transport in Privat-
wagen. Ist dies der Fall, dann wird bei Beförderung in Eisenbahn-
wagen eine besondere Zusatzgebühr erhoben, während im um-
gekehrten Fall, sofern die Tarife für Transport in Eisenbahn-
wagen lauten, bei Beförderung in Privatwagen ein Rabatt ge-
währt wird.
Wegen der tarifarischen Behandlung der Anschlußgleise siehe
Seite 40.
3. Dienstqut
Dienstgutfrachten werden für Sendungen zwischen den ein-
zelnen Stellen der Eisenbahnverwaltung nicht berechnet. Dagegen
zahlen die Nebenbetriebe für ihre Sendungen zur summarischen
Abdeckung des Selbstkostenpreises 45%, der Frachten des öffent-
lichen Verkehrs.
Wenn dritte Versender Güter im Auftrage von Beschaffungs-
stellen aufgeben, die nicht frei Empfangsbahnhof zu liefern sind,
so werden sie wie Sendungen des öffentlichen Verkehrs behandelt.
Die Fracht wird gestundet und durch Verrechnung mit der
Beschaffungsstelle ausgeglichen.
Frachtermäßigungen für Sendungen einer Eisenbahnverwaltung
auf den Linien einer anderen finden nicht statt.
IX. Bemerkungen über das Personalwesen
Zum Verständnis der Verhältnisse des englischen Eisenbahn-
personals muß vor allem hervorgehoben werden, daß Beamte in
unserem Sinne nicht vorhanden sind. Das gesamte Personal aller
Grade ist zu scheiden in
Empfänger von Gehältern (Salaries),
Empfänger von Löhnen (Wages).