IX. Bemerkungen über das Personalwesen
1. Gehaltsempfänger
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Zu den Gehaltsempfängern gehört grundsätzlich nur das Büro-
personal (Clerks). Hierunter sind die Vorsteher der Dienststellen,
das Aufsichtspersonal im technischen und nichttechnischen Dienst
und die “Officers’”’, die den Dienst unserer höheren Beamten ver-
sehen, zu rechnen. Bei der LM S mit einem Gesamtpersonal von
rund 270000 Köpfen treffen auf die Gehaltsempfänger rund 45000
Köpfe. Hierin sind eingeschlossen rund 3000 weibliche Bürokräfte.
Es ergibt sich hieraus, daß die Grenze zwischen Gehalts- und Lohn-
empfängern viel höher liegt als in Deutschland. Lokomotivpersonal,
Zugführer usw. sind Arbeiter.
Obwohl ich hinreichende Einzelheiten über die Entlohnung der
englischen Gruppen erhielt, war doch eine brauchbare Gegenüber-
stellung der deutschen und englischen Gehälter und Löhne nicht
möglich, da sich die einzelnen Grade besonders auch wegen der
Ruhegehalts- und sonstigen Versorgungsberechtigten mit unseren
entsprechenden Personalgruppen nicht vergleichen lassen.
Wenn von den wenigen Persönlichkeiten abgesehen wird, die
sich ausschließlich mit Rechtsfragen zu beschäftigen haben, so kann
gesagt werden, daß sich der Personalkörper des höheren Dienstes
ausschließlich zusammensetzt aus Ingenieuren und früheren „Clerks‘‘.
Die Ingenieure werden im allgemeinen nur mit technischen Arbeiten
beschäftigt, während die übrigen Stellen ausschließlich mit aus
dem praktischen Dienste hervorgegangenen Leuten besetzt werden.
Die Ingenieure kommen nicht nach einem festen Plan zur
Eisenbahn, sondern es werden geeignete Leute jeweils nach Bedarf
aufgenommen. Ein fester Ausbildungsgang besteht nicht.
Die “Clerks”, die später zu höheren Stellen berufen sind, werden
vielfach schon früh in bessere Stellungen gebracht — persönliche
Sekretäre der leitenden Beamten, Vorsteher der Büros usw. —, Für
strebsame Leute bietet das “Institute of Transport’” Gelegenheit zur
Fortbildung in Abendkursen. Zu beachten ist aber, daß vorerst der
Titel M. Inst. T. (Member Institute of Transport) nur ein Ehrentitel
st, während später mehr oder weniger strenge Prüfungen der Ver-
eihung dieses Titels vorausgehen sollen.
Die Bezeichnung “Assistant” wird in sehr verschiedener Weise
gebraucht. Bei der G W heißt der Stellvertreter des Generaldirektors
“Assistant General Manager”’. Die Bezeichnung “Assistant” führen
aber auch verhältnismäßig junge Leute, die den Leitern der
‘“Departments’’ beigegeben sind.
Überdie übrigen Gehaltsempfänger ist zu bemerken: Der künftige
“Clerk” kommt unmittelbar von der Schule zur Eisenbahn. Nach
einem Jahre wird entschieden, ob er ständig beschäftigt werden soll.
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