20 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
Weibliches Personal als “‘Clerk” wird bei der LMS und der GW
nur im Bürodienst, nicht aber an den Schaltern verwandt. Für das
weibliche Personal bestehen besondere Gehaltstafeln.
Für alle Gehaltsempfänger (einschließlich der Officers) besteht
14lägige Gehaltszahlung und dementsprechend auch Z4tägige Kün-
digung. Die beabsichtigte Kündigung wird jedoch unter Umständen
längere Zeit vorher mitgeteilt, wenn sie nicht als Disziplinarmaß-
nahme erfolgt. Es ist selbstverständlich, daß ein Wechsel im Eisen-
bahnpersonal regelmäßig nicht eintritt, sondern der Mann, der die
Probezeit bestanden hat, bleibt im Normalfall bei der Verwaltung.
Es besteht unausgeschieden von dem sonstigen Gesellschafts-
vermögen ein Pensionsfonds (Superanuation Fund). Jeder Gehalts-
empfänger, der im Lebensalter unter 50 Jahren zutritt, wird ohne
weiteres Mitglied des Fonds. Leute, die in höherem Alter zugehen,
müssen Nachzahlungen leisten. Bei weiblichem Personal ist be-
sondere Genehmigung der Gesellschaft zum Erwerb der Mitglied-
schaft erforderlich. Zu dem Fonds sind Beiträge während der
ganzen Dienstzeit zu leisten, die sich je nach dem Alter des Zuganges
zwischen 2% und 334% des Gehaltes bewegen. Den gleichen Betrag
zahlt für jedes Mitglied die Gesellschaft.
Der Fonds zahlt beim Ausscheiden nach 10jähriger Mitglied-
schaft und bei Erreichung des 60. Lebensjahres
a) als jährliche Leistung !/so des Schlußgehaltes mal Mitglieds-
jahre, höchstens %°/39 des Schlußgehaltes,
b) als einmaligen Betrag !/so des Schlußgehaltes mal Mitglieds-
jahre, höchstens */3o des Schlußgehaltes.
Ferner sind bestimmte Mindestbeträge festgesetzt. Beim Todesfall
ohne vorherige Pensionierung wird gezahlt
Us9 mal Mitgliedsjahre, höchstens das 11%fache Jahresgehalt,
mindestens 1 Jahresgehalt.
Im Todesfall nach vorheriger Pensionierung
Kapitalabfindung auf ein Jahresgehalt erhöht.
9 Arbeiter
Für die Arbeiter ergibt sich aus der ganz verschiedenartigen
Beschäftigung im Arbeiterverhältnis, daß die Lohntafeln eine große
Reihe von Beschäftigungsarten mit verschiedenen Löhnen auf-
weisen.
Die Entlohnung, die hier wöchentlich gezahlt wird, wird als
gieitende Skala in gewissem Umfang der Änderung der Lebens-
haltungsziffer angepaßt.