XI. Abrechnung zwischen den Gesellschaften 37
das alte Jahr verrechnet werden. Hierbei werden die Ergebnisse
der Abrechnung mit den anderen Gesellschaften, für die noch kein
Abschluß vom “Railway Clearing House” vorliegt, nach Schätzung
berücksichtigt. Der Ausgleich wird bei den Bilanzposten Forderungen
und Schulden aus Verkehrseinnahmen vorgenommen. Die Schulden
an Dritte sind unterteilt nach Rechnungen, die sofort zahlbar sind,
und nach den Schulden aus im Gange befindlichen Leistungen und
Lieferungen. Dieser Posten ist geschätzt.
Im Zusammenhang mit diesen Ausführungen über die Übergangsrechnung
ist vielleicht der Umstand von Interesse, daß in der
Bilanz 1926 der LM S ein besonderer Posten als Rückstellung für
die Mehrkosten aus den laufenden Verträgen für ausländische
Kohle erscheint.
XIII. Abrechnung zwischen den Gesellschaften
Ein Blick auf die englische Eisenbahnkarte zeigt, daß die
Verkehrsbeziehungen zwischen den Gesellschaften eine sehr große
Rolle spielen.
1. Das Railway Clearing House
Für den Ausgleich ihrer gegenseitigen Forderungen und Schulden
bedienen sich die vier großen Gesellschaften in vielen Fällen des
“Railway Clearing House” (R CH), das eine Einrichtung dieser
Gesellschaften selbst ist. Es beschäftigt sich in erster Linie mit der
Abrechnung für den Personen- und Güterverkehr, der Verteilung
von Wagenmieten und ähnlichen Abrechnungsarbeiten. Außerdem
bildet es die Stätte für die Zusammenkünfte der leitenden Beamten
der englischen Bahnen, für die es die Geschäftsführung (nicht den
Vorsitz) hat. In den Fällen, in denen das RC H die Abrechnung
macht, gehen auch die Zahlungen über seine Konten.
2. Abrechnung der Einnahmen
Der wichtigste Punkt ist naturgemäß die Verteilung der Einnahmen
im Wechselverkehr. Hierfür gelten nicht überall die gleichen
Normen. Insoweit besondere Abmachungen bestehen, wird die
Abrechnung in den Rechnungshüros (Audit Section) der Gesellschaft
selbst vorgenommen. Dies gilt z. B. für den größten Teil des Kohlen-