46 B. Buchführung und Rechnungsstellung im einzelnen
signment Note wird der “‘ Invoice”’ ausgestellt (Anlage Nr. 5). In diesen
werden die Angaben aus den “Consignment Notes’’ übertragen,
wobei auf demselben “Invoice’”” beliebig viele Sendungen zwischen
denselben Stationen eingetragen werden können. Der “Invoice”” ist
ursprünglich wohl als Begleitpapier für die Sendung ähnlich wie
unsere Karten im internationalen Verkehr gedacht gewesen. In
Wirklichkeit aber wird er jetzt regelmäßig mit schneller fahrenden
Zügen vorausgeschickt und der Wagen selbst auf Grund der Bezettelung
befördert. Die “Invoices’”” tragen fortlaufende Nummern,
jedoch nicht in der Weise, daß fortlaufende Nummerung des Verkehres
zwischen denselben Abfertigungen stattfindet.
Diese “Invoices’”” werden dann in ähnlicher Weise weiter behandelt,
wie die Eintragungen bei uns in die Versandbücher stattfinden.
Es werden Zusammenstellungen (Abstracts) gefertigt für
den Verkehr zwischen 2 Stationen (Anlage Nr. 6). Hierbei werden
die Sendungen, die auf einem “Invoice” zusammengefaßt sind, in
einer Zeile dargestellt. Diese “Abstracts” sind im Gegensatz zu
unserem Versandmaterial lose Formblätter, keine Bücher. Auf der
Empfangsstation wird der “Invoice”” entsprechend behandelt wie bei
uns der Frachtbrief. Insbesondere wird eine Zusammenstellung
(Abstract) gefertigt, die unserem Empfangsbuch entspricht. Alle
Unterlagen werden besonders aufgestellt für die einzelnen Güterarten:
Lebensmittel (live stock), Kohle, sonstige Rohstoffe (other
m;nerals) und sonstige Güter (goods).
Bei den eigenartigen Verhältnissen der englischen Tarifgebarung
(siehe Seite 17) kommt es häufig vor, daß Güter aufgeliefert
werden, bei denen die Abfertigungsstelle den Tarifsatz
nicht kennt. Dieser Verkehr heißt P. T. F. (Particulars To Follow
Traffic). In diesen Fällen wird vorerst ein geschätzter Betrag erhoben.
Nachträglich wird dann, wenn der Frachtsatz feststeht,
ein besonderer “Invoice’”” ausgestellt.
Frachtenstundung wird entweder als vierwöchige (“ledger
account”) oder als achttägige (‘“porters account’”) gewährt. Zinsen
werden nicht erhoben.
Die Prüfung der Frachtberechung findet statt durch Beamte
des “District-Manager”, d. h. durch die Verkehrsbeamten und außerdem
durch die Beamten der “Audit-Section’”’, also durch die Kontrollbeamten
des Rechnungsdienstes. Auch das “Clearing-House”” sendet
zu diesem Zwecke eine Anzahl Inspektoren zu den Dienststellen
der vier großen Gesellschaften.
Von besonderem Interesse ist die Abrechnung des sogenannten
deklarierten Kohlenverkehres (Declared Coal Traffic). Alle Wagen-Jadungen
von Kohlen, Koks, Lösche und Briketts werden, abgesehen
von wenigen Ausnahmen. für das ganze Netz jeder Eisenbahnver-