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3. Buch. Die Staatsausgaben.
sich diese Tätigkeit auch in dem Ausgabenbudget des Staates. Die
wirtschaftliche Verwaltung des Staates ist in mehreren Ministerien
repräsentiert, die je nach dem Verwaltungssystem gruppiert sind als
Landwirtschaftsministerium,Kommunikationsministerium,Ministerium
für Handel und Gewerbe. Mehrere Staaten haben für die soziale
Verwaltung und namentlich die des Arbeiterschutzes eigene Mini
sterien oder oberste Stellen organisiert, die wir bei den Ausgaben
für die soziale Verwaltung berühren. Überdies greifen fast alle
Ministerien in die wirtschaftliche Verwaltung ein: das Unterrichts
ministerium durch die Organisation des landwirtschaftlichen, indu
striellen, kommerziellen und technischen Unterrichts; das Finanz
ministerium namentlich durch die indirekten Steuern, durch das
öffentliche Schuldwesen, die Organisation des Geld- und Kredit
wesens; das Kriegsministerium durch die Versorgung des Heeres
usw. Trotz der großen Aufgaben der sozialen Verwaltung sind in
der Kegel die Ausgaben für diesen Verwaltungszweig bescheidene,
da es sich in den meisten Fällen nicht um meritorische Tätigkeit
handelt, die dem Privatinteresse überlassen ist, sondern bloß um
Förderung, Unterstützung, Organisation. Die volkswirtschaftliche
Verwaltung verfügt auch in der Regel nicht über einen so großen
Organismus wie die Justizverwaltung, die Verwaltung des Inneren
(im engeren Sinne), die Unterrichtsverwaltung usw., welches natür
lich mit großen Ausgaben verbunden ist. Als Hauptzweige der
wirtschaftlichen Verwaltung können folgende betrachtet werden:
a) allgemeine volkswirtschaftliche Verwaltung, hierzu gehören Zentral
verwaltung, Statistik, volkswirtschaftlicher Unterricht, Konsular
wesen, Ausstellungen, Krisen usw ; b) landwirtschaftliche Verwaltung,
und zwar landwirtschaftlicher Unterricht, landwirtschaftliche Sta
tistik, landwirtschaftliche Industrie, landwirtschaftliches Arbeiter
und Gesindewesen, Forstwesen und Beforstung, Viehzucht, Gestüte,
Pferderennen, landwirtschaftliche Ausstellungen, landwirtschaftliches
Siedelungswesen, Kulturingenieure usw. ; c) Gewerbe und Industrie,
und zwar Kleingewerbe und Fortbildungsschulen, industrieller Unter
richt, Patentwesen, Marken- und Musterschutz, Industrieförderung,
Gewerbemuseen, Gewerbestatistik,Industrieausstellungen usw.; d) Ver
waltung des Handels, und zwar Binnenhandel, Gewichts- und Maß
wesen, Märkte, Börsen, Außenhandel, Statistik des Binnen- und
Außenhandels, Handelsrecht, Handelsverträge, Zollwesen, kommer
zieller Unterricht, Handelsmuseen usw.; e) Kommunikationswesen,
und zwar Straßen, Eisenbahnen, Flußschiffahrt, Seeschiffahrt, Hafen
wesen, Leuchttürme, Schiffbau, Navigationsschulen, Schiffahrtsunter
nehmungen, Post, Telegraph, Telephon usw. (Zur Volkswirtschaft-