Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Schneider

Zu Spalte 1 der Aufstellung ist zu bemerken, daß insgesamt 6 Reichstarifklassen vorhanden
sind, daneben bestehen in den einzelnen Orten noch Ortsklassen. Unter Berücksichtigung dieser
beiden Größen kommt die Aufstellung zu 15 Tarifklassen, von denen
Klasse I—III unter die Reichstarifklasse I,
IV VI 2 05 HL,
V I—1IX 2» 29 IL,
—XI # »» IV,
„XII 2 V und
„ XIV—XV 02» » VI fallen.
Wie aus Spalte 2 ersichtlich ist, ist entsprechend den einzelnen Tarifklassen eine verschiedene
 Arbeitszeit für die Anfertigung eines Sakkoanzuges eingesetzt worden. Dabei ist zu bemerken,
daß die in die Tarifklasse I eingesetzte Zahl von 72 Stunden durchschnittlich etwas zu hoch ist,
Spalte 3 geht von einer Höchstzahl von 6 Gehilfen aus, da bei einer größeren Anzahl im
allgemeinen angenommen werden kann, daß eine ordnungsmäßige Buchführung vorliegt.
Ent der Meister in den niedrigeren Tarifklassen eine größere Anzahl Gehilfen, als
in der Aufstellung angenommen ist, so ist der Umsatz entsprechend zu erhöhen. Dabei ist davon
auszugehen, daß in der Tarifklasse XV bei dem alleinarbeitenden Meister der Verdienst nach dem
niedrigsten Gesellenlohn von A% 0.56 errechnet ist. Für jeden Gesellen erhöht sich das
nach Spalte 8 errechnete Einkommen um 15—325 %. Im Durchschnitt ist anzunehmen, daß ein
Meister mit 5 Gesellen das doppelte Einkommen eines alleinarbeitenden Meisters hat.
Werden vom Kunden Stoff und Zutaten geliefert, so beträgt das Einkommen beim alleinarbeitenden
 Meister (lediglich dieses kommt in solchen Fällen in der Praxis in Betracht) ungefähr
 72 % vom Umsatz. .
Die Aufstellung berücksichtigt nicht den Umsatz und das Einkommen eines Flickschneiders.
Hier ist das Einkommen im Verhältnis zum Umsatz am höchsten.
Zur unproduktiven Tätigkeit des Meisters gehört nach der Aufstellung Zuschneiden, Verkauf
ınd Buchführung. .
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927.)

DJ, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim),
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen.

Richtsatz in °%
für den Nettogewinn
50—70
10—50
35—40
25—35
20—25

Alleinmeister.
Meister mit 1—2 Gehilfen.
Alleinmeister,
Meister mit 1—2 Gehilfen,
27 2” 3—4 ”
(Vel. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.)

LO. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier).
a) Landesfinanzamt.
li. Verkauf mit Stoffen: %%
Bis zu 6000.-— AM Umsatz ... + + + + 30
„ 9000.— 24—27
„ 12000.— 20—21
„ 16000.— „ . 16—17
» » 30000.— „ Be BB
2, Anfertigung ohne Verkauf von Stoffen.
Bis zu 2800.— A% Umsatz . . ++... 50
”„ »» 3800.— „9 . . . 40
„2 69900.— .... 35
„2 8200.— . 23—24
            
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