Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
geregelten Repräsentativverfassung, die Nation in der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts schon stärker beschäftigt hätten,
säßt sich nicht behaupten. Zu stark noch lebte der Geist des
Absolutismus in der Wirklichkeit, um diese Fragen überhaupt
zuzulassen, und zu entschieden stand dem Fürsten noch nichts
als der einzelne Untertan gegenüber, als daß das Problem
der Gesellschaft zu eingehender Erörterung gelangt wäre. Und
so wurde schließlich die Frage nach der Durchbildung des
nationalen Staates nicht von ihrer sozialen, sondern doch
wieder nur von ihrer individuellen Seite aus erfaßt, so sehr man
das Individuum schon als Subjekt ansah: und das will sagen
als einen Mikrokosmos, als eine Welt von Trieben, Willens⸗
anlagen, Anschauungskräften: als etwas nicht Fertiges also
und Unveränderliches, sondern als etwas ewig Werdendes,
Aktuelles, Bildungsfähiges, zu Entwickelndes. Indem dies nun
geschah, trat für das Problem eines künftigen subjektivistischen
Staatslebens in Deutschland an erster Stelle und anfangs nicht
so sehr die politische Organisation der Gesellschaft, wie die
Durchbildung der einzelnen Persönlichkeit zu einem wirklichen
Subjekt, zu einem im Sinne der Zeit modernen Menschen in
den Vordergrund des Interesses: die Personen, meinte man,
würden, wenn erst Subjekte, den ihnen gemäßen Staat dann
schon selbst bilden; und die Frage nach der Entfaltung des
subjektivistischen Staates verschob sich in die Frage nach der
Entwicklung der subjektivistischen Erziehung.
Wir werden dabei bald sehen, wie gründlich eben diese
Frage die letzten Menschenalter wie insbesondere die letzten
Jahtzehnte des 18. Jahrhunderts beschäftigt hat!, und wie
von ihrer Beantwortung aus tatsächlich die Bildung der
modernen Gesellschaft und des modernen Staates in Deutschland
erfolgt ist.
Aber bedeutete ein solcher Entwicklungsgang nicht eben
ein starkes Hinausschieben der Entfaltung der eigentlichen
Staatsprobleme? Der Untertan vor allem — als Gegenbild wo—
S. unten Abschnitt III.