Contents: Bankpolitik

18. D:c Linlösung;psl-cht der Notenbank. 
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Oie Kreditbanken gelten auf dem Kontinent als liquide, wenn 
fie Aktiven haben, die ihnen den Zutritt zur Notenbank öffnen. Oie 
Notenbank mutz aus eigenen Kräften liquide sein. Oie Literatur und 
Praxis sieht bisher als Zahlungsfähigkeit der Notenbank allein die (Ein* 
lösungsmöglichkeit der Noten in Metall an,- aber infolge der engen Be 
grenzung der Notenemission kann eine Zahlungsunfähigkeit sich auch in 
anderer Richtung zeigen, in der Unmöglichkeit bei Oepositenabhebungen 
Noten auszugeben. Dieser zweite Liquiditätsbegriff, der theoretisch 
bisher Anerkennung nicht gefunden hat, ist für die nordamerikanischen 
Notenbanken und für die Bank von England von nicht geringerer Be 
deutung als der erste. 
Oie Notenbank erfüllt die Liquiditätsforderung, wenn sie auf 
verlangen die Noten in gesetzlichem Mährungsmetall einlösen und 
wenn sie bei Abhebung der Depositen Noten ausgeben darf. 
{8. Die EmlSfungspflichl der Notenbank. 
Zn den Goldwährungsländern hat in Zriedenszeiten die Zen 
tralbank die Noteneinlösungspflicht. Oie Einlösung kann sowohl für 
Zwecke des nationalen Verkehrs wie für Auslandszahlungen verlangt 
werden; in beiden Zöllen kann zum Normal- ein panikbedarf hin 
zutreten. 
Oie höhe des Metallbedarfs für Zwecke der inneren Zirkulation 
hängt von der Gewöhnung der Bevölkerung ab, auf welche die Noten 
bank aber durch die Stücklung der Noten einen entscheidenden Einflutz 
üben kann. Oie Aufgaben der Notenbank sind bei starker innerer Gold 
zirkulation aus zwei Gründen autzerordentlich schwierig: Oie Noten 
bank kann die sich aus dieser Quelle ergebenden Bedürfnisse nur für 
den Normal-, nicht für Panikfälle schätzen. Oer Goldbestand der Reichs 
bank deckt kaum 4% aller Einlagen bei deutschen Kreditinstituten (wobei 
die Einlagen eines Kreditinstituts bei dem andern abgerechnet sind) und 
in England sinkt die Relation auf nur l oder 2%. Wenn auch nur Be 
sitzer von 6% der bei den deutschen Sparkassen bestehenden Einlagen 
es sich einfallen lietzen zu thesaurieren, würde der Goldbestand der 
Reichsbank dazu nicht ausreichen — und in andern Reichen ist das 
Verhältnis ähnlich. Zn den vorgeschrittenen Wirtschaftsgebieten kann 
man nicht mehr von der „dünnen Golddecke" sprechen — das Gold 
kann als Grundlage gar nicht mehr angesehen werden. Oa der Metall 
schatz der Notenbank auch noch andere Aufgaben zu erfüllen hat, würde 
die Abhebung auch nur eines Prozentes aller Einlagen in Gold jede
	        
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