Metadata : Gesellschaftslehre

Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 245

über dem Willen zum Ganzen eine Verkümmerung und damit etwas
Sekundäres, das im Zusammenhang des Soziallebens nur unter besonderen
 Umständen eintritt. Jedenfalls aber müssen wir, wenn wir alle Möglichkeiten
 berücksichtigen wollen, hier drei verschiedene Typen unterscheiden.
 Erstens kann das Verhalten des einzelnen rein biologisch
 bestimmt sein, nämlich lediglich durch Rücksicht auf die
äußeren Folgen, etwa Furcht vor ungünstigen äußeren Wirkungen. In
diesem Falle hat das Verhalten lediglich den Charakter der Anpassung.
So ordnet sich der Jäger wohl gewissen Regeln bei seinem Waidwerk
unter wegen des Nutjens, den er davon hat, aber ohne daß er zu dem
verfolgten Tiere in einem Sozialverhältnis stände und ihm gegenüber
sich gebunden fühlte. So wird in diesem Fall auch der Mitmensch garnicht
 als Bestandteil eines Sozialverhältnisses erlebt, sondern lediglich
als eine Sache, zu der man nur in einem äußeren Verhältnis steht. Maßgebend
 für die Innehaltung fester Regeln ist dann lediglich der Nuten.
Zum Vergleich denke man daran, wie die ihrer Nugßbarkeit wegen gehaltenen
 Haustiere bei uns in ähnlicher Weise eine geregelte Behandlung
erfahren hauptsächlich aus demselben Motiv heraus. Aber man muß dabei
 bedenken, wie wenig selbstverständlich es ist, daß der Mensch von
der Einsicht in den Nugen in seinem Verhalten bestimmt wird; durchweg
 tritt dies, wo es sich um etwas verwickeltere Zusammenhänge,
besonders um entferntere Wirkungen handelt, erst auf Grund einer
besonderen Entwicklung ein, wobei dann der Einzelne jedesmal
durch die bestehende Einrichtung selbst zur Innehaltung der Rücksicht
 erzogen wird. Eine so durch und durch rationalisierte Kultur
 wie die unsrige hat auf diesem Gebiet einen besonders hohen
Betrag von Leistungen erreicht, von dem man aber keinen Rückschluß
auf andere namentlich auf niedrige Kulturen ziehen darf. So wird man
den stummen Handel, so sehr sein Nugßen auf der Hand liegt, nicht in
dieser Weise erklären und nicht als Sachverhältnis auffassen dürfen. —
Ferner könnte ein Innehalten einer Sinnordnung gegenüber einer Sache
aus der Existenz eines Pflichtbewußtseins erklärt werden, das in dieser
Hinsicht dem Menschen Vorschriften macht. So fühlt sich im Bereiche
der Technik der Mensch normalerweise verpflichtet, seine Werkzeuge angemessen
 zu behandeln. Aber auch hier muß man davor warnen, von unserer
 auch in dieser Richtung ungewöhnlich stark entwickelten Kultur
entsprechende Rückschlüsse auf andere Kulturen zu ziehen. Ein derartiges
 Pflichtgefühl kann immer nur unter besonderen Verhältnissen entstehen.
 — Im ganzen werden wir demgemäß ein Erleben des Sinnverhältnisses
 als eines Sachverhältnisses eher auf höheren als auf niedrigen
Stufen, besonders aber in unserer Kultur erwarten, wo sein Auftreten
dann als eine Art von Rückbildung und Verkümmerung des Soziallebens
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.