Full text: Die juristische Literatur der Sowjet-Union

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und. „Wie werden Agrarfragen behandelt?“. Alle diese Werke 
erschienen im Verlage „Nowaja Derewnja‘“, Moskau. M.. Gerscho- 
now „Das Agrargericht“ (in ukrainischer Sprache), Kiew, Verlag der 
Gouvernementslandwirtschaftsverwaltung, 1925, vom selben Autor „Die 
Nutznießung am Boden“, Verlag „Knigospilka‘, Kiew 1925. In Kürze 
erscheinen vom selben Autor „Erläuterungen zum Agrarkodex der Ukr. 
Soz. Sowjetrepublik“, in ukrainischer Sprache für Bauern leicht ver- 
ständlich dargestellt, Charkow, Verlag des Ukrainischen Volkskommis- 
sariats für Landwirtschaft, 
Von den erscheinenden Zeitschriften, die das Agrarrecht und die 
Agrarpolitik zum Gegenztand ihrer Betrachtung machen, verdient besonders 
die von der Kommunistischen Akademie in Moskau herausgegebene 
Monatszeitschrift „An dem Agrarfront‘“ hervorgehoben zu werden. Mit- 
arbeiter an dieser, ein streng marxistisches Gepräge tragenden, Zeit- 
schrift sind die bedeutensten Theoretiker und Praktiker der Agrarfrage 
und der Landwirtschaft und es werden darin außer den inländischen 
auch die Fragen der ausländischen Agrarfragen und Landwirtschaft 
behandelt. 
Das amtliche Organ des Russ. Volkskommissariats für Landwirtschaft ist 
das wöchentlich erscheinende „Das landwirtschaftliche Leben‘. In dieser 
Zeitschrift werden alle die Landwirtschaft betreffenden Bestimmungen und 
offiziellen amtlichen Verordnungen sowie Artikel über die Fragen der 
OQekonomik und Technik der Landwirtschaft veröffentlicht. Die ent- 
sprechende Zeitschrift in der Ukraine ist der „Bote des Volkskommis- 
sariats für Landwirtschaft“, der (in ukrainischer Sprache) einmal monat- 
lich in Charkow erscheint. Als Beilage dazu erscheint das „Bulletin des 
Volkskommissariats für Landwirtschaft“, das ausschließlich amtliches 
Material enthält. 
Das Zentralkomitee der Gewerkschaft der Land- und Forstarbeiter 
gibt die wöchentlich erscheinende Zeitung „Der Tagelöhner‘“ heraus 
sowie die Monatszeitschrift „Der Land- und Forstarbeiter‘“ und die alle 
zwei zwei Monate erscheinenden Zeitschriften „Der Agrararbeiter‘“, „Der 
Forstarbeiter“ und „Der Agronem“., 
Außer der oben angeführten Literatur erscheinen das Agrarrecht 
behandelnde Artikel in allgemein juristischen Werken sowie in der 
allgemeinen Presse, wie z. B. in der „Prawda‘“, „Iswestiia‘“ usw. 
M. 
M. 
A, 
N. 
DL. 
Gerschonow und E. Kelmann: Kommentar zum Agrargesetzbuch der 
DT DT Verlag des Volkskommissariats für Justiz. Charkow, 1925. 
Gerschonow: Agrargericht (ukrainisch). Kiew, 1925. Rbl. 0.60. 
Goichbarg: Sowjetagrarrecht. Staatsverlag, Moskau, 1921. 
Gendsechadse, B. Jurkewitsch und J. Novitzki: Agrargesetzbuch mit 
ergänzenden Erläuterungen des Volkskommissariats für Grund und 
Boden R.S.F.S.R. 2. A., 1925. Verlag „Das neue Dorf“. Rbl. 2.10. 
Iwarizki: Agrargesetzbuch R.S.F.S.R. Kommentar. 2. A, H. L 
Moskau. 1925. RbL 1L1—
	        
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