Full text: Betriebsorganisation und Betriebsabrechnung

Einkauf geprüft und für richtig befunden sowie von der 
Buchhaltung angewiesen sind, diese. letztere Abteilung. 
Wieder anderes kommt in der Form von ‚Buchungsaufgaben 
meist ebenfalls von der Buchhaltung, und die Abschrei- 
bungen werden nach einmal festgelegten Schlüsseln erfaßt. 
Die Unkostenaufteilung. Fast stets geschieht 
diese umfangreiche Arbeit in einer besonderen Abteilung, 
der Unkostenbuchführung oder Unkostenabteilung. 
Bevor diese mit der eigentlichen Aufteilung beginnt, hat sie 
sich die Frage vorzulegen, ob alle bei ihr einlaufenden Auf- 
wendungen den Betriebsunkosten zuzurechnen sind oder ob 
nicht einige dieser Aufwendungen „aktiviert“ werden, d.h. 
den Vermögenskonten der Unternehmung belastet werden 
sollen. Denn es laufen ja in der Form von Rechnungen 
oder fertiggestellten Betriebsaufträgen regelmäßig Aufwen- 
dungen bei ihr zusammen, die teilweise eine Vermögenser- 
weiterung darstellen, z. B. wenn neue Arbeitsmaschinen ge- 
kauft oder im eigenen Betriebe hergestellt worden sind. 
Die Entscheidung darüber, was den Anlagekonten be- 
lastet und was den Betriebsunkosten zugerechnet werden 
soll, wird meistens der Geschäftsleitung obliegen. Die Un- 
kostenabteilung hat die zweifelhaften Belege auszuscheiden 
und ihr vorzulegen, bevor sie. an die ‚eigentliche Auf- 
teilung der Betriebsunkosten herangeht. 
Diese geht vor sich, indem die Unkostenbuchführung 
nun zunächst jeden Unkostenbetrag in Unkostenbücher 
nach Abteilungen und Unkostenarten einträgt und die End- 
summen nach Lohnperioden oder meistens monatlich 
addiert. Erleichtert wird diese Aufgabe, wenn man die ge- 
samten Material- und Hilfslohnzettel sowie die gesamten 
Reparaturkostenzettel lediglich nach Abteilungen und Arten 
addiert und in je einer Gesamtsumme in diese Bücher ein- 
trägt, so daß für die Einzeleintragungen dann nur noch 
Lieferantenrechnungen, abteilungsweise zusammengefaßte 
Gehaltssummen, Reisekosten, Steuern, soziale Lasten usw. 
übrigbleiben. 
Die Gesamtbeträge werden nunmehr in Unkostentabellen 
eingetragen, die nach Art der Abb. 28 unterteilt sind. Fine 
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