Object: Geburtenrückgang u. Sozialreform

190 Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform 
zuch die freiwillige Arbeitzeinftellung, aber auch diefe kann im gegebenen 
Falle durchaus gerecht und notwendig fein, Die Unterfheidung it JHwer.. 
Die unterfhiedslofe Unterftüßung hat die Anziehungskraft der Gewerk- 
‘haften wefentlih gefteigert. So liegt es fowohl im Interefje der SGe- 
werffchaften als auch in dem finanziellen Interejje der Allgemeinheit, 
23 wejentlih bei diejer Megelung zu belaffen. Die Gewerkfchaften über- 
nehmen damit allerbing3 eine [Amwere Belaftung, die zugleich auch der 
Sefamtheit zugute fommt. Das gilt namentlich, foweit Frau und Kinder 
in Betracht kommen. Gerade die Familienväter bilden oft ein Hemmniz 
in der Geltendmachung wohlberechtigter Forderungen; anderfeitz müffen 
gerade diefe bei länger andauernden Streiks die größten Opfer bringen. 
Dieje bittern Erfahrungen Haben gewiß wejentlich dazu beigetragen, daß 
die neumalthujianijdhen Bejtrebungen in den freigewerkjdhaftiidhen Arbeiter: 
freijen fo fruchtbaren Boden gefunden Haben. Alle diefe Sefichtspunkte 
drängen und ermutigen uns, den Vorfchlag zur Erwägung zu ftellen: 
Die Verficherung des Arbeiters felbit den freien Organijationen der Selbit- 
Jilfe zu überlaffen, die VBerforgung der Kinder aber im Falle der vor- 
übergehenden Urbeitslofigieit des Familienernährers 
Jury eine entjpredende NuZgefjftaltung der Snvalkidenver. 
jigerung zu fidjern. Wenn, wie wir früher vorjchlugen, die Ver- 
Hcherungsanftalten als neuen Zweig der Verficherung die Gewährung 
von Kinderbeihilfen übernehmen würden, jo würde e8 tedhnijch 
und organijatorijd) verhältnismäßig leicht fein, Ddiefe Unterftüßungen 
dahin zu erweitern, daß fie bei Arbeits!ofigkeit des Ernäh 
cer3 für jämtlide nicdterwerbsfähigen Kinder gewährt und zugleich. 
>ntfprecdhend erhöht würden. Sie Könnten fo bemeffen werden, daß eine 
Pflegerin — in erfter Linie die Mutter — einbegriffen würde. Sie 
mürden auch bei gefeglich einwandfreier Arbeitseinftellung gezahlt. So- 
bald die Sewerkfchaft oder eine fonftige freie Organifation der Ar- 
deitälofenverfidherung die Unterftüßung dem Familienernährer zufpricht, 
mürde auch) die Kinderunterftüßung fällig, wobet natürlich eine Nach» 
fontrolle nicht ausgefchlofjen fein würde. Vielleicht Könnte fogar ge 
jeßlid) jeder Arbeiter verpflichtet werden, irgendeiner Arbeitslofen- 
unterftüßungsfaffe mit Mindeftleijtungen beizutreten. € KWnnten auch 
vielleicht die Krankenkafjen mit einem fefjten Anteil (etwa einem 
Viertel) herangezogen werden, um fie für eine wirffame Kontrolle zu 
intereffieren. Die Koften der Kinderunterftüßungen würden von den Vers 
icherungsanftalten al3 Gemeinlaft zu tragen fein. — Das Hauptbedenken, 
weldeS mit Recht gegen eine foldhe gleidhmäßige Regelung geltend gemacht 
werden kann, ijft der Hinweiz auf die großen Unteridhiede der Arbeits- 
(ofigfeit je nach Art, Bahl, Gründen ujw. in den verjdhiedenen Berufen. 
Wie foll 3. B. die Mrbeitslofigkeit, wie fie in beftimmten Beiten des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.