Schriftliche Arbeiteranforderungen mittels feststehender
Vordrucke bilden die Unterlage für Neueinstellungen. Die
Annahmestelle sei nah am Fabriktor gelegen und so unterteilt,
daß niemals vorsprechende Neulinge mit gerade Entlassenen
zusammentreffen. Die fachliche und allgemeine
Eignung hat jeder durch seine „Papiere“, Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen
oder Arbeitsbücher, seine Person durch
die Invalidenkarte auszuweisen. Nähere Prüfungen sind je
nach Zweck und Sonderfall verschieden, von der einfachen
Befragung durch den Aufnahmebeamten oder Betriebsingenieur
bis zur umständlichen psychotechnischen Eignungsprüfung.
Nie versäume man durch etliche persönliche Fragen
oder eine kurze scheinbar absichtslose Plauderei von
vornherein eine gewisse menschliche Beziehung herzustellen.
Derartige Kleinigkeiten machen in ihrer Summe das aus, was
als „Geist“ eines Betriebes von ungeheurer Bedeutung für
Arbeitslust und Leistung ist.
jeder Neueintretende wird in eine Kartei aufgenommen,
die alle Daten für die Betriebsleitung wie für die Lohnverrechnung
und die gesetzlichen Abzüge enthält, nämlich:
Name, Alter, Wohnung, Kontrollnummer,
Familienstand und Kinderzahl,
Beruf und Werkstatt, in der die Beschäftigung erfolgt,
Eintritts- und Austrittsdatum,
Wie oft und wann schon früher im Werk tätig,
Lohn- und Versicherungsklasse,
Prämien, Strafen, Bemerkungen.
Hierauf erhält er eine Kontrollnummer, mit der er beim
Eintritt und Verlassen des Grundstücks, meist durch Zeitstempeluhren
überwacht wird und unter der er sein Werkzeug,
Geräte und Zeichnungen, unter Umständen Berufskleidung
usw. abzufordern hat. Bei der Arbeitsführung
spielt diese Kontrollnhnummer eine bedeutende Rolle (s.
Seite 77). Schließlich wird ihm gegen Quittung eine Arbeitsordnung
übergeben, die er als bindenden Arbeitsvertrag
zwischen dem Werk und sich anzuerkennen hat.
Die Arbeitsordnung. Die Arbeitsordnung bildet
demnach die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.