jenigen Zollsätze und sonstigen Zollvor=
schriften anzuwenden, die zur Zeit ihrer
Einlagerung gegolten haben, wenn diese Vor
schriften günstiger sind als die während
der Lagerung eingetretenen Aenderungen...
2.) Der bisher nur ganz vereinzelt auf-
gestellte Grundsatz, dass bei Einführung
erhöhter Zölle auf Lieferungsverträge Rück
sicht genommen wird, die bei Verkündung
der Zollerhöhungen unter der Voraussetzung
der früheren Zölle eingegangen waren, aber
der Natur des Geschäftes oder der Ware nach
erst nach dem Inkrafttreten der Zoller-
höhungen zur Erledigung gebracht werden
konnten, ist im Gesetz zum Ausdruck zu
bringen. PUR a nn HR RG
Mannheim: Wie zu 1.) bei Berlin .
5 12 (Warenyerzeichnis).
Berlin: Fortfall des Warenverzeichnisses
in der derzeitigen Form; dafür im Waren-
verzeichnis bei jeder Position Angabe
der einzelnen Waren, die dieser Position
zugewiesen werden sollen. Daneben wird
verlangt ein alphabetisches Warenverzeich
nis aller Waren, in dem auf die zufallen-
de Position des Tarifs verwiesen wird.
Als Muster wird der schwedische Zollta-
rif dienen können. Technologische Erläute
rungen und Anweisungen für die Zollbeam-
ten sollen dagegen in einem Anhang zum
Zolltarif herausgegeben werden, .......
Kö ln: a) Der Zolltarif bestimmt die
Waren, die bei der Einfuhr einem Zoll
unterliegen, ferner die Höhe des Zolles
und die Tarasätze, . . -
b). Es ist ein Warenverzeichnis aufzustel
len, in dem die Waren in alphabetischer
Begründung
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