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sicht auf dic bostchende wirtschaftliche Noslage
bis Ende 1925 nicht anguwandt werden sollte. (Anm,
i. Herausg. Durch Erlass des Roichsfinanzministors
vom 21. Juli 1927 ist anschliessend angoordne% wor-
den, dass auch noch weiterhin davon Abstand gonommen
yordon soll, dass der Lagerbestand mindestens 5300 hl
betragen müsse; dic Erleichterung ist der nur für
Jic bostshenden Läger zugestanden worden.) Dic hou-
tige Wirtschaftslage ist, spoziell insoweit der
mocklenburgische Weinhandel in Betracht kommt, der
sich durfhweg aus mittleren Betricben zusammensetzt,
recht godrückt, sodass or in abschbarer Zcit gar-
nicht im Stande soin wird, das vorgeschricbenc Quan-
tum im unverzellten Lager zu unterhalten. Auch bo-
atcht in Mecklenburg nicht dic Möglichkeit, wie dic-
ses in den Hansastädten der Fall ist, otwaige Fass-
bestände im Froihafoengebiect einzulagern. Aus diosoen
Aründen muss beantragt worden, dio gezogene Gronze
hoerabzusetzen oder ganz fallen zu lassen.
Äcinzol1l- Or4_n_ ung _(_$_34_l.s..
Rostock:
Der deutsche Weinbaurorband, Sitz Karlsruhe, hat
an den Minister für Ern-ährung und Landwirtschaft
jas Ersuchen gestellt, den $ 34 dor Weinzollordnung
Jahin abzuändorn, dass bei Rutwoinen dic Höchstmenge
jcs zollbegünstigten Verschnittwoins auf 20% dor
Zosamtmenge horabgosctzt würde. Als Bogründung wird
angeführt, dass 10 bis 15% Vorschnittwcin vollkommen
ausreichen, um dom deutschen Rotwein di@G Farbe zu
ycben, dio dor Konsumont vorlangt. Bs soll nicht
bestritten worden, dass dic in Süddeutschland fast
ausschliesslich zur Vorwondung gelangenden Verschnitt
woinoe, wic Alicantoe,Beni Carlo nicht in stärkerem
Masso zugesetzt worden. Dio auf solcho Art orziel-
ton Weine ontsprochon jcdoch koinecswegs dem nord-
acutschen Goschmack, da besonders bei goringen Jahr-
gängen dic starke Säure nur ungenügend voräockt wird.
Um dorartig geringe säuroeroiche Jahro6 überhaupt in