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Oränung nach ihrer handelsüblichen Bezeich= Begründung
nung aufgeführt sind und bei jeder dieser Blatt
Waren die Nummer 488 Zolltarifs angegeben
ist, der sie zuzuweisen ist. . . ..-
ce) Durch Verordnung werden Erläuterungen
erlassen, durch die der Zolltarif ergänzt
und ausgelegf wird. . . 0.00.00. 0 + 4 «4
A) In der Ausführungsanweisung zum Zoll-
gesetz sind allgemeine Grundsätze darüber
festzulegen, wie eine Ware zu tarifieren
ist, die im Zolltarif nicht genannt ist
und über die weder Zolltarif noch die Er-
läuterungen zu diesem Richtlinien für die
Tarifierung enthalten. . . . . .
Weimar: Das Warenverzeichnis soll sich in
seinem Aufbau dem österreichischen an-
Passen. 2.2.0.0... HH
Zittau: Antrag wie bei Weimar. . .
& 13 ( _Zollschuldner ).
Dresden: Es muss klar zum Ausdruck gebracht
werden, dass für den Spediteur als Ver -
treter des eigentlichen Warenempfängers.
nur eine beschränkte Heranziehung als Zoll
schuldner möglich ist. . . . «000 = + +
Köln: a) Die Verbindlichkeit zur Zahlung des
EBinfuhrzolles (Zollschuld) entsteht für
den, der sich die einfuhrzollpflichtige
Ware zum freien Verkehr verabfolgen lässt
oder sie (widerrechtlich) in den freien
Verkehr entnimmt (Zollschuldner).Sie geht
auf den Empfänger über, wenn Ger Zoll-
schuldner die Uebernahme der Ware durch
diesen nachweist. . . - + -
b) Die Zollschuld kann mit Genehmigung
der Zollbehörde durch einen anderen für
den eigentlichen Zollschulädner übernommen
werden. . .