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Köln:
Köln:
Zusammenfassung von Vereinzollgesetz
( VZG.) und Zolltarifgesetz (ZTG.) zu
einem, dem modernen Steuerrecht angepasster
Zullgesetz nach den Grundzügen der Abgaben
ordnung (A0.),jedoch unter Abweichung von
dieser, soweit ein dringendes Bedürfnis
hierzu sich ergibt. ...........
ABl lut_a_r_ if g_e_s_e_t%_z_._
$_2 (Zolltarifauskünfte).
Die Zollbehörde hat auf Anfragen
von Parteien nach näherer Bestimmung durch
Ausführungsanweisung verbindliche Zall-
tarifauskünfte zu erteilen, die ohne Rück-
sicht auf die Bestimmungen der 85 76 und
/8 der A0. jederzeit mit Frist von 3 Mona-
ten ku Ungunsten der Partei zurückgenommen
dder geändert werden können. o...0...00
Die Ausführungsanweisung wird fol =
gende Bestimmung enthalten müssen:
Der Reichsminister der Finanzen, dem
jede Auskunft mitzuteilen ist, veröffent-
licht nach beschleunigter Prüfung alle
von ihm gebilligten Auskünfte von grund-
Ssätzlicher Bedeutung oder von allgemeinem
Interesse im Reichszollblatt ( RZB1.).
Die so bekannt gegebenen Auskünfte sind
für alle Zollstellen des deutschen Zoll-
gebietes zunächst massgebend. Scbald aber
seitens einer Zollstelle ein begründeter
Antrag auf Aenderung der Auskunft zu Ungun-
sten des Antragstellers gestellt wird,hat
der Reichsminister der Finanzen die Auskun:
nit dreimonatiger Frist zu widerrufen,dem&
ann obliegt, in der Frage eine neue Ent-
acheidung herbeiguführen-
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