Begründung
Blatt
5 6 Ziffer 10 (Muster und Proben).
AS dm Nach näherer Bestimmung durch
Ausführungsanweisung kommen für eine Zoll
erhebung nicht in Betracht:
‚ Muster und Proben, die nur zum
Gebrauche als solche geeignet sind, je=
doch mit Ausnahme der Proben von Nahrungs-
und: Genussmitteln, indessen einschliess-
lich der mit der Post eingehenden Muster
und Proben von Kaffee, Kakao, Zucker, Roh-
tabak, getrockneten Früchten und Wein im
Rohgewichte bis zu 350 Gramm. 000000000
Düsseldorf: Handelsmuster und Warenproben
aller Art, einschliesslich solcher von
Nahrungs-und Genussmitteln sollen bei ei-
nem Rohgewichte bis zu 350 Gramm grund=
sätzlich Zollfreiheit geniesSsS@N..........
>
$_12 Abs,2 Satz_1l (Stundung auch für
Getreidezölle),
Düsseldor£: Die Möglichkeit der Stundung ist
auch auf Getreide und Müllereierzeugnisse
auszudehnen. .......
Vereinszollgeseit£tz.
nn m
2E
26
277
$_ 9 ( Vorausbezahlung des _Zolles )
Berlin: Die Möglichkeit der Vorausbe-
zahlung des Zolles in Papiergeld mit Auf=
geld soll gegen Ausstellung einer auf den
entsprechenden Betrag in Reichsmark lau=
tenden Cuittung bestehen, die beim späte-
ren Eingang der Ware in Zahlung gegeben
werden kann, . .
5 9_ AZ0ollerhöhurgen).
Berlin: 1.) Für Waren,Cie auf Zollniederlagen
ruhen, sind Iür eine angemessene Frist die=
7