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Für die zusammenfassende einheitliche Ausgestaltung des Ruhrtales als Volkserho-
zsstätte wurden die Vorarbeiten geleistet. An der Bearbeitung der vom Verbands-
sidenten in Aussicht genommenen Bauordnung für das gesamte Verbandsgebiet wurde
Verbandsausschuß beteiligt. Ebenfalls wirkte der Verband bestimmungsgemäß an den
en Baupolizei-Verordnungen für die Städte Wanne-Eickel, Dortmund, Hamborn, Bottrop
Ferner hatte der Verband Gelegenheit, sich gutachtlich zum Entwurf der preußischen
atsregierung zu einem neuen preußischen Städtebaugesetz zu äußern. Die mit der
‘beratung des Entwurfes beschäftigten Landtagsausschüsse waren zu Besprechungen des
:wurfs und zum Studium der hiesigen städtebaulichen Verhältnisse im Verbandsgebiet
vesend.
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Als wesentliche Vorbedingung für die Tätigkeit des Verbandes ist die Beschaffung
igneten Planmaterials anzusehen. Der Durchführung einer einheitlichen Luftbildauf-
ıme ist daher größte Bedeutung beizumessen. Bisher wurde das Gebiet zwischen Dort-
nd und dem Rhein vom Flugzeug aufgenommen und damit wertvolles Material für ein
ıes Kartenwerk geschaffen. Gleichzeitig mit den kartenmäßigen Senkrechtaufnahmen
lgten auch Schrägaufnahmen besonders betonter Einzelpunkte im ganzen 548 Stück, für
etwa zum Zwecke weiterer städtebaulicher. Planungen eine besonders deutlichere Luft-
.darstellung erforderlich erscheint.
‚ Neben diesen Arbeiten zur Herstellung neuen Planmaterials wurde auch die lau-
de Ergänzung der amtlichen Kartenwerke gefördert. Die einheitlichen Vermessungsr
arlagen wurden dadurch verbessert, daß in Verbindung mit Neuberechnung des Leit-
ellements die Verbandsmitglieder eine einheitliche Nachprüfung des Haupthöhennetzes
nahmen. Auch die Bearbeitung der einheitlichen Grundkarten nach den vom Ver-
ssungsausschuß des Verbandes aufgestellten Richtlinien wurden wesentlich gefördert.
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Geschäftsjahr 1927
Nach der mit Rechtskraft vom 1. April 1926 erfolgten Neuregelung der Verwaltungs-
1ete befinden sich im Verbandsgebiet 20 Stadtkreise und 10 Landkreise, insgesamt
Gemeinden. Gegenüber dem Bestand bei Gründung des Verbandes haben demnach
Gemeinden durch Zusammenlegung und Eingemeindung ihre Rechtspersönlichkeit ver-
an. Am 29. September 1927 schieden Teile des Landkreises Mörs durch Eingemein-
hg in die Stadt Uerdingen aus dem Verbande aus, An den Verhandlungen über die schwe-
ıden Eingemeindungsfragen Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen-Buer, Herne usw. war
Verband maßgebend beteiligt. Durch einen Vertrag mit dem Siedlungsverband ver-
Chtete sich die Stadt Herne rechtsverbindlich dem Verbande gegenüber, die dem Amt
lingen im Eingemeindungsvertrage gemachten Zusagen zu erfüllen. Der Verband war
ner zu den Bereisungen des Gemeindeausschusses des Staatsrates und des Landtages
' Vorbereitung des Eingemeindungsgesetzes zugezogen. ©
Zum Studium der Verbandstätigkeit besuchte der preußische Minister des Innern
den Tagen vom 18. bis 20. Juli den Verband. Am 10. Oktober 1927 war die Hygiene-
mmission des Völkerbundes zum gleichen: Zwecke. in Essen anwesend. Außerdem
uchten den Verhand wieder zahlreiche inländische und ausländische Fachleute.
Die besonderen siedlungstechnischen Verhältnisse des Verbandsgebietes gaben auch
ranlassung. zu einer Studienreise der mit der Vorberatung des Städtebaugesetzes be-
ten Landtaeskommission.