*6
— —
Nummer
des
Tarifs
Zollschätzungswerte
nach Klassen
1. Klasse 2. Klasse Alass⸗
Pesos Pesos Pesos
36lle
Wertzon spegi⸗
unsvinh sischer
Zuschlag Zoll
v H Pesos
Bezeichnung der Waren
Maßstab
421
422
423
24
25
26
27
*
2
Zutterdosen..
Mostrich⸗ und Pfeffergläser .. ..
Vaschbeckenngg.
zampenschirme aus Glas und Porzellannachahmungen......
dergl. mit Verzierungenn.
Feller aller Art und Form sowie die sogenannten Schalen, bis 15 em
dergl., dergl., größer als 15 em bis 2ß em...
dergl., dergl. größer (siehe Servierteller Nr. 1375).
ergl. mit Fuß.
zuderdosen (bis 12 cm Durchmesser). —
handleuchter (siehe Leuchter Nr. 1392).
äseglocken bis 20 em Durchmesser.
Dergl., größer als 20 em im Durchmesser.
deflektoren, einzeln oder doppelt...
dettichschalen, bis 15 ce lang. ..
alzbehälter, eiffachh..
dergl. doppelt.
dergl. mit Stäbchenbehälter spalitero] aller Art.
dachtgeschirr sgalivaderas ohne Fuß ..
hergl. mit Fuß. ..
zauceieren n.
döpfe ohne Fuß (mehr als 34 fassendd.
Ddergl. mit Fuß (mehr als 34 fassend)d)d.
ergl., Flakons und alle anderen Glasgefäße, n. ba. .
zylinder für Lampen, Ofen und Laternen.....
zläser ohne Henkel, bis 2560 g fassend..
dergl., von 250 8 bis 500 g fassend..
)ergl. mehr als 500 8 fassen.
HRergl. mit Henkel, ohne Deckel, bis 250 8 fassend..
Hergl. mit Henkel, ohne Deckel, von 260 bis 5600 g fassend.
Dergl. mit Henkel, ohne Deckel, mehr als 500 g fassend.
dergl. mit Henkel und Deckel, bis 250 g fassend. ..
Dergl. mit Henkel und Deckel, von 250 bis 500 8 fassend
Dergl., wie vor, größer
Dutzend
240 3,530 6.00
1,00 1,80 3,00
5,60 9,80 19,60
0,835 0.40 100
9, 380 060z4120
190 1,80 3,00
120 2,.40 3,60
5
5
1
xgerh
Duhend
*
15
15
5,00
300
8,00
3,60
18,00
9.00
45
45
2
3
65
3
37
8
39
9
l
*
6,00
10,00
3,00
100 2,00
—X 1,20
1,00 1,80
50 O
20 ,40
00 9,0
00 5,0
3,00 10,00
300 1500
9,20 030
3.10 0,20
70 980
59 20
—9 20
20 2,00
29 250
50 80
1,80 60
2501300
nach Verhältnis
10,00
15,00
30,90
35,00
45
5
6,00
3,90
4,50
6,00
0.90
200
300
3,00
4,00
0,60
,25
33
90
59
„0
M
0
2
10.00
kgerh
15
*5
27
* * 48
1449
1450
1451
1452
1453
1454
Duhend
*
45
Anmerkungen der Herausgeber.
Waffen usw. sowie Gegenstände für die Jagd.
Dieser Abschnitt wird nicht veröffentlicht, weil der Hohe Nationale
Verwaltungsrat ihn in der Schwebe gelassen hat; es gelten daher für
die betreffenden Waren die Zollschätzungswerte des Tarifs vom Jahre
1923 und des Notgesetzes vom 28. September desselben Jahres.
Feuerwaffen, blanke Waffen, deren Klinge nicht länger als 20 em
ist, sowie alle sonstigen blanken Waffen mit Griffen aus Edelmetallen
anterliegen nach dem Polizeigesetz (Iey de „Retiro Policial“] vom
26. Oktober 1925 bei der Einfuhr einer Zuschlagsgebühr von 20 v H.
Spiegelscheiben.
Spiegelscheiben müssen nach den Nummern des Tarifs vom
FJahre 1923 mit einem Zuschlag von 40 v H abgefertigt werden.
Dieser Beschluß ist von dem Hohen Nationalen Verwaltungsrat
zefaßt worden; die Zollschätzungskommission arbeitet indes einen
geuen Entwurf aus.
Bei den Porzellanwaren umfaßt die Klasse 1 alles weiße
Porzellan. Die Klasse 2 umfaßt das bemalte oder verzierte Porzellan—
Steingut oder Porzellan, mit Ziffern oder Schriftzeichen ver⸗
ehen usw., erfahren einen Zuschlag von 30 v H zu den Zollschätzungs⸗
verten ihrer betreffenden Klassen.
Glas und Krystall. Die Klasse 1 umfaßt die gewöhnlichen,
latten und gravierten Glaswaren, einschließlich der Becher mit aus—
jezogenem Fuß, die geformten (gepreßten), glatten, gravierten oder
nit erhabener Arbeit versehenen und die gewöhnlichen auf kaltem
Wege bemalten Glaswaren.
Die Klasse 2 umfaßt die feinen Glaswaren und das Halb⸗
tristall, mit oder ohne Klang, glatt, graviert, geschnitten oder verziert,
owie solche, die in ihrer Zusammensetzung bis 23 v H Bleioryd enthalten.
Die Klasse 8 umfaßt die glatten oder gravierten oder ge⸗
chnittenen Kristallwaren.
Als Kristall wird alles Glas tarifiert, das in seiner Zusammen⸗
etzung mehr als 23 v H Bleioryd enthält.
Die mit Ziffern oder Schriftzeichen uswp. versehenen Glas- und
aristallwaren erfahren einen Zuschlag von 830 v H zu den Zollschätzungs⸗
werten ihrer betreffenden Klassen.
Anmerkung: Wenn irgendeine Glasware dieses Abschnitts, mit
Ausnahme der Likörgläser, in Sätzen eingeführt wird, so wird jedes
Stück nach der dafür in Anwenduna kommenden Tarifnummer ge⸗
'ondert abgeschätzt.
Anwendung der betreffenden Klassen.
Steingut und Porzellan. — Unter die Klasse 1 fallen gewöhn—
liche, weiße oder farbige, nicht vergoldete Steingutwaren. Unter die
Klasse 2 fallen Steingutwaren, gewöhnliche, verzierte, solche mit er⸗
habener Arbeit sowie weißes, glattes oder verziertes Steinzeug, alle
ohne Gold. Die Klafsse 3 umfakt die Steinautwaren aller Art. mit Gold.