hendem Maße, auf die Willfährigkeit gefü-
giger Vorsitzender neutraler Nationalität
vechnen zu können glaubten. Die ersten
Urteile dieser Gerichte haben Erstaunen er-
regt durch die Brutalität der Rechtsvergewal-
tigung und durch die Naivität, mit der man
damals über auch nur den Schein des Rechts
hinwegzugehen sich erlauben konnte. Das
Echo war nichtsdestoweniger in der Welt
ein schwaches, Auch die Einstellung selbst
in Deutschland war zuerst schief. Die deut:
schen Juristen haben geglaubt, mit den Mit-
:eln deutscher Rechtswissenschaft und deut:
scher Rechtsanwendung dem Friedensver-
‘rag und dem Urteil dieser Gerichte zu
Leibe gehen zu können. Das war unrichtig,
denn dieser Friedensvertrag wird von eng-
lisch-französischen Rechtsgedanken getragen.
Deshalb konnten die Urteile durch Kritiken,
die sich deutscher Rechtsauffassung an-
schlossen, nicht aus dem Sattel gehoben wer-
den. Da war es vor allem und als einer der
ersten Partsch, der die Schwäche dieser Art
der Verteidigung einsah und auf Grund
seines universellen Wissens auf dem Gebiete
des ausländischen, vor allem des französi:
schen und englischen Rechts, die Verteidi-
gung zum Angriff machte. Er folgte dem
Gegner auf sein ureigenstes Gebiet und
zeigte, daß der deutsche Gelehrte auf dem
Gebiete des englischen und französischen
Rechts besser Bescheid wußte als diejenigen,
die es von Hause aus zu kennen und anzu:
wenden berufen waren. Seine Angriffe, die
ın die Sprachen unserer Gegner übersetzt
wurden, in Aufsätzen, in Büchern, in Schrif:
ten haben nicht nur durch die Schärfe seiner
Beweisführung, durch die Eleganz seines Flo-
tettfechtens, sondern vor allem auch durch das
starke Betonen des Gerechtigkeitsmoments
Aufsehen erregt. Er stand in diesem Kampfe
nicht allein. Es scharten sich um ihn andere
deutsche Gelehrte und Rechtskenner, und
man konnte hoffen, daß diesem konzentri:
schen Angriff ein gewisser Erfolg nicht ver-
3agt bleiben würde. Immerhin wäre er nur
ein lückenhafter gewesen, wenn man in
dieser, ich möchte sagen, zufälligen Art die
Angriffe gerichtet hätte. Da war es Partsch,
der diese Verteidigung organisiert hat. Er,
der damals in Bonn als Professor tätig war,
stellte sich dem Reich zur Verfügung und
hatte lange Zeit, ich glaube, über ein Jahr,
anter Aufgabe seiner Häuslichkeit und unter
den unglaublichsten Anstrengungen, die es
hm kostete, mehrere Berufe gleichzeitig an
verschiedenen Orten zu erfüllen, hier im
Auswärtigen Amt die wissenschaftliche Be:
’atung unserer Behörden, insbesondere un:
;jerer Staatsvertreter an den verschiedenen
jemischten Schiedsgerichten organisiert und
durchgeführt. Was hier an Arbeit geleistet
worden ist, das läßt sich mit wenigen Worten
ıicht sagen. Aber man kann hier wirklich
jagen, daß es eine Arbeit war, die den Er-
°olg in vollstem Maße erreicht hat. Er hat
ıer die Stelle so organisiert, daß alles Ma-
'‚erial aus allen gemischten Schiedsgerichten
‚usammenfloß, daß jede Bemerkung, die ir:
jendwo fiel, an der anderen Stelle benutzt
wurde. Er hat ein Schiedsgericht, einen Se-
ıat gegen den anderen ausgespielt. Er hat
vor allem die Literatur in einer Weise gez
zammelt und benutzt, daß tatsächlich sich
lie Gerichte, die zuerst mit einer gewissen
Vaivität darauf losgepoltert hatten, immer
nehr in die Enge getrieben sahen. Was das
wichtigste war: seine Darstellungen, seine
Sritiken haben ein Echo in der gesamten
Welt gefunden.
Aber er blieb auch dabei nicht. Es ge-
ıügte seinem außerordentlich lebhaften:
Temperament nicht, hier in Berlin zu sitzen!
ınd gewissermaßen die Fäden hinter den Ku-
issen zu ziehen. Er trat selbst in die fran
‚ösische Arena herunter und hat als Vertre
er des Deutschen Reiches in einer Reihe
von wichtigen Sachen vor internationalen
Gerichten, in denen es sich um Summen han-
lelte, die selbst in der Zeit, in der wir ja
eider mit Milliarden Goldmark zu rechnen
1aben, zu den größten Objekten gehören, an
lenen das Deutsche Reich je beteiligt war,
nit großer Hingebung in wochenlangen Ver-
ıandlungen und — das darf man sagen —
nit großem Erfolge mitgewirkt. Ich erinnere
vor allem an seine monatelangen Bemühun-
jen und Verhandlungen in Paris wegen des
Artikels 260, bei dem es sich darum handelt,
laß unsere Gegner in einem ganz außer:
ırdentlich weitem Maße die deutsche Be-
'‚eiligung und die deutsche Konzessionen im
ıicht feindlichen Auslande noch nachträg-
ich enteignen wollten. Hier hat er, wenn
ıuch nicht in vollem Maße, die Ansprüche
ler Gegenseite zurückschlagen können.
Alles dies natürlich auch auf Kosten
;einer Gesundheit. Er hat damit nach
neiner Ansicht nicht nur einen sehr großen
nateriellen Erfolg für das Deutsche Reich
;rrungen, sondern, was ich persönlich noch
ziel höher einschätze, es ist, soweit ich es
jehe, eigentlich der einzige restlos große
noralische Erfolg, den wir im Anschluß an
len Friedensvertrag erreichen konnten, näm-
ich der moralische Erfolg, daß infolge dieser