Full text: Grundlagen der Wirtschafts- und Handelspolitik

Reichsbewertungsgesetz vollkommen abge: 
lehnt haben, und zwar haben wir folgendes 
erklärt, daß für den Fall einer neuen Ver: 
mögenssteuerveranlagung, die ja dringend 
erforderlich ist, in das Vermögenssteuerge- 
setz neue Bewertungsvorschriften hinein: 
gesetzt werden müssen; und wenn man den 
Grundgedanken dieser Einheitsbewertung 
wirklich richtig durchsetzen will, so kann 
man in das Finanzausgleichsgesetz eine Be: 
stimmung hineinsetzen, wonach die Länder 
und Gemeinden gezwungen sind, die Bez 
wertung nach dem Vermögenssteuergesetz 
vorzunehmen. 
Nach den vielen Verhandlungen, die wir 
im Reichsfinanzministerium gehabt haben, 
3ind wir nunmehr zu einem anderen Stand: 
aunkt gekommen, aud zwar deswegen, weil 
das Reichsfinanzministerium auf Grund un: 
serer ersten taktischen Einstellung sich nun 
mehr bereit erklärt hat, erstens einmal die 
materiellen Vorschriften, die, wenn sie 
durchgeführt worden wären, für uns außer: 
ordentlich verheerend geworden wären, ab- 
zuändern, und zwar in einer Weise abzuän- 
dern, die unseren Wünschen durchaus im 
3roßen und ganzen entspricht. 
Ferner hat sich das Reichsfinanz: 
ministerium auch bereit erklärt, die Behör: 
den, die geschaffen werden sollen, in einer 
Weise aufzubauen, wonach der Industrie 
mehr als bisher eine Einflußnahme bei der 
Bewertung gewährt wird. Aus diesem 
Grunde haben wir, wie gesagt, eine andere 
Stellung einnehmen zu müssen geglaubt ge- 
genüber der ersten Stellungnahme, wie sie 
Herr Direktor Haussmann in seiner Bro: 
schüre festgelegt hat. 
Ich glaube, ich kann mich im übrigen 
auf diese Ausführungen beschränken, da ja 
alles das, was sonst zu den einzelnen 
Steuergesetzen gesagt ist, in großen Zügen 
in der Broschüre von Herrn Direktor Hauss- 
mann enthalten ist. Nach diesen Gesichts: 
punkten haben wir bisher unsere Verhand: 
lungen geführt. Wir hoffen vor allen Dingen, 
daß der eine sehr wichtige Punkt nun endlich 
zur Entscheidung kommen wird, das ist 
nämlich die Frage, ob eine Veranlagung bes 
reits zur Einkommensteuer und Körper: 
schaftssteuer für 1924 erfolgt. 
Die Dinge liegen im Augenblick in bezug 
auf diese Frage folgendermaßen, daß Preu- 
Ben bereits einen Antrag im Reichsrat ge- 
stellt hat, wonach eine Veranlagung für 1924 
arfolgen soll, und zwar aus dem Grunde, 
weil Preußen einen großen Wert darauf legt, 
die Gewerbesteuer, die sich nach dem Er- 
jebnis der Veranlagung zur Reichsein- 
tommensteuer und‘ Körperschaftssteuer 
richtet, nach diesem Ergebnis auch für 1925 
zu veranlagen. Das würde für uns auch einen 
wußerordentlichen Vorteil bieten. Im übrigen 
st anzunehmen, daß auch im Reichstag be: 
'eits in den nächsten Tagen ein Initativs 
ıntrag gestellt werden wird, wonach die 
jürgerlichen Parteien, mit denen wir gestern 
ıbend Gelegenheit genommen hatten, dar: 
iber zu sprechen, beantragen werden, daß 
sine Veranlagung zur Einkommen: und 
<örperschaftssteuer bereits für das Jahr 1924 
>rfolgt. Wir haben dementsprechend den 
zesetzentwurf des Überleitungsgesetzes voll: 
<ommen abgelehnt, weil er jedenfalls für die 
Wirtschaft vollkommen untragbar ist und 
weil zu befürchten ist, daß die Voraus: 
zahlungen für das Jahr 1925 noch weiter 
ıach den alten Bestimmungen zu leisten 
ind. Ich brauche das hier nicht weiter aus- 
zuführen, Diese Vorauszahlungen haben, 
weil sie nach ganz verschiedenen Maßstäben 
zu leisten waren, die jedenfalls mit dem Ein: 
Kommen nichts zu tun hatten, außerordent- 
lich verheerend auf einzelne Industriezweige 
und vor allem auf die Steuerpflichtigen im 
janzen gewirkt. (Lebhafter Beifall.) 
Vorsitzender Herr Geheimrat Dr. Duisberg: 
Ich danke sehr Herrn Regierungsrat Dr. 
Herrmann und frage, ob einer der Herren 
Jas Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall. 
Dann darf ich Herrn Oberst Tillmanns 
bitten. 
Herr Oberst Tillmanns: 
Meine sehr verehrten Herren! Schon‘ 
mehrfach ist das Reichswehrministerium 
;‚eils unmittelbar, teils mittelbar an Sie mit 
ler Bitte herangetreten, bei der Unter: 
>ringung der ausscheidenden Wehrmachts» 
ıngehörigen in bürgerlichen Berufen zu 
1elfen. Dieser Schritt ist nicht ungewöhn» 
ich, denn der Gedanke liegt nahe, daß das 
Reich, das die Wehrmacht geschaffen hat, 
ıun auch dafür sorgen muß und verpflichtet 
st, daß die Wehrmacht lebensfähig bleibt. 
Warum ist das jetzt nicht durchführbar und 
varum wenden wir uns mit der Bitte um 
Hilfe an Sie? Ich bitte Sie, meine Herren, 
nir 10 Minuten Gehör zu schenken, um 
Ihnen diese Frage zu beantworten. 
Ich möchte vorausschicken, daß die 
Unterbringung der nach zwölfjähriger 
Dienstzeit oder infolge von Dienstunfähig:
	        
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