Reichsbewertungsgesetz vollkommen abge:
lehnt haben, und zwar haben wir folgendes
erklärt, daß für den Fall einer neuen Ver:
mögenssteuerveranlagung, die ja dringend
erforderlich ist, in das Vermögenssteuerge-
setz neue Bewertungsvorschriften hinein:
gesetzt werden müssen; und wenn man den
Grundgedanken dieser Einheitsbewertung
wirklich richtig durchsetzen will, so kann
man in das Finanzausgleichsgesetz eine Be:
stimmung hineinsetzen, wonach die Länder
und Gemeinden gezwungen sind, die Bez
wertung nach dem Vermögenssteuergesetz
vorzunehmen.
Nach den vielen Verhandlungen, die wir
im Reichsfinanzministerium gehabt haben,
3ind wir nunmehr zu einem anderen Stand:
aunkt gekommen, aud zwar deswegen, weil
das Reichsfinanzministerium auf Grund un:
serer ersten taktischen Einstellung sich nun
mehr bereit erklärt hat, erstens einmal die
materiellen Vorschriften, die, wenn sie
durchgeführt worden wären, für uns außer:
ordentlich verheerend geworden wären, ab-
zuändern, und zwar in einer Weise abzuän-
dern, die unseren Wünschen durchaus im
3roßen und ganzen entspricht.
Ferner hat sich das Reichsfinanz:
ministerium auch bereit erklärt, die Behör:
den, die geschaffen werden sollen, in einer
Weise aufzubauen, wonach der Industrie
mehr als bisher eine Einflußnahme bei der
Bewertung gewährt wird. Aus diesem
Grunde haben wir, wie gesagt, eine andere
Stellung einnehmen zu müssen geglaubt ge-
genüber der ersten Stellungnahme, wie sie
Herr Direktor Haussmann in seiner Bro:
schüre festgelegt hat.
Ich glaube, ich kann mich im übrigen
auf diese Ausführungen beschränken, da ja
alles das, was sonst zu den einzelnen
Steuergesetzen gesagt ist, in großen Zügen
in der Broschüre von Herrn Direktor Hauss-
mann enthalten ist. Nach diesen Gesichts:
punkten haben wir bisher unsere Verhand:
lungen geführt. Wir hoffen vor allen Dingen,
daß der eine sehr wichtige Punkt nun endlich
zur Entscheidung kommen wird, das ist
nämlich die Frage, ob eine Veranlagung bes
reits zur Einkommensteuer und Körper:
schaftssteuer für 1924 erfolgt.
Die Dinge liegen im Augenblick in bezug
auf diese Frage folgendermaßen, daß Preu-
Ben bereits einen Antrag im Reichsrat ge-
stellt hat, wonach eine Veranlagung für 1924
arfolgen soll, und zwar aus dem Grunde,
weil Preußen einen großen Wert darauf legt,
die Gewerbesteuer, die sich nach dem Er-
jebnis der Veranlagung zur Reichsein-
tommensteuer und‘ Körperschaftssteuer
richtet, nach diesem Ergebnis auch für 1925
zu veranlagen. Das würde für uns auch einen
wußerordentlichen Vorteil bieten. Im übrigen
st anzunehmen, daß auch im Reichstag be:
'eits in den nächsten Tagen ein Initativs
ıntrag gestellt werden wird, wonach die
jürgerlichen Parteien, mit denen wir gestern
ıbend Gelegenheit genommen hatten, dar:
iber zu sprechen, beantragen werden, daß
sine Veranlagung zur Einkommen: und
<örperschaftssteuer bereits für das Jahr 1924
>rfolgt. Wir haben dementsprechend den
zesetzentwurf des Überleitungsgesetzes voll:
<ommen abgelehnt, weil er jedenfalls für die
Wirtschaft vollkommen untragbar ist und
weil zu befürchten ist, daß die Voraus:
zahlungen für das Jahr 1925 noch weiter
ıach den alten Bestimmungen zu leisten
ind. Ich brauche das hier nicht weiter aus-
zuführen, Diese Vorauszahlungen haben,
weil sie nach ganz verschiedenen Maßstäben
zu leisten waren, die jedenfalls mit dem Ein:
Kommen nichts zu tun hatten, außerordent-
lich verheerend auf einzelne Industriezweige
und vor allem auf die Steuerpflichtigen im
janzen gewirkt. (Lebhafter Beifall.)
Vorsitzender Herr Geheimrat Dr. Duisberg:
Ich danke sehr Herrn Regierungsrat Dr.
Herrmann und frage, ob einer der Herren
Jas Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich Herrn Oberst Tillmanns
bitten.
Herr Oberst Tillmanns:
Meine sehr verehrten Herren! Schon‘
mehrfach ist das Reichswehrministerium
;‚eils unmittelbar, teils mittelbar an Sie mit
ler Bitte herangetreten, bei der Unter:
>ringung der ausscheidenden Wehrmachts»
ıngehörigen in bürgerlichen Berufen zu
1elfen. Dieser Schritt ist nicht ungewöhn»
ich, denn der Gedanke liegt nahe, daß das
Reich, das die Wehrmacht geschaffen hat,
ıun auch dafür sorgen muß und verpflichtet
st, daß die Wehrmacht lebensfähig bleibt.
Warum ist das jetzt nicht durchführbar und
varum wenden wir uns mit der Bitte um
Hilfe an Sie? Ich bitte Sie, meine Herren,
nir 10 Minuten Gehör zu schenken, um
Ihnen diese Frage zu beantworten.
Ich möchte vorausschicken, daß die
Unterbringung der nach zwölfjähriger
Dienstzeit oder infolge von Dienstunfähig: