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Frankfurter Societäts-Druckerei,
G. m. b. H., Frankfurt a. M.
ARBEITERSPARKASSE. Die erste Einrichtung, eine Arbeitersparkasse, wurde 1866
von Leopold Sonnemann geschaffen, der die Frankfurter Zeitung im Jahre 1856 ins Leben
gerufen hatte. Die Arbeiter zahlten einen Gulden (später zwei Mark) Beitrag pro Woche
und Mitglied, der Eigentümer verpflichtete sich, jährlich eine Quote vom Reingewinn des
Unternehmens zur Verteilung auf die einzelnen Konten der Mitglieder nach Verhältnis
ihrer Einlagen einzuzahlen. Die Kasse hatte Ende 1912 269 Mitglieder. Sie erhielt von
Leopold Sonnemann bei festlichen Anlässen besondere Zuwendungen in der Gesamthöhe
von 50 000 M., von denen ursprünglich die Zinsen aus 40 000 M. für Arbeiter mit mehr
als xojähriger Dienstzeit und deren Witwen und Waisen bestimmt waren-, die Zinsen
aus 10 000 M. für eine
URLAUBS-, REISE- UND STIPENDIENSTIFTUNG. Die Frankfurter Societäts-Druckerei
hat im Laufe der Jahre diese Einrichtung dem Wachstum des Unternehmens entsprechend
ausgebaut.
SPAR- UND VERSORGUNGSKASSE. Im Jahre 1869 entstand eine Spar- und Ver
sorgungskasse für die Redakteure, die am 1. Januar 1897 mit einer kurz vorher errichteten
Hauskasse für die Beamten unter dem Titel „Spar- und Versorgungskasse der Redakteure
und Beamten der Frankfurter Societäts-Druckerei“ verschmolzen wurde. Jedes Mitglied
ist verpflichtet, 2 14 % seines Gehaltes bei dessen Auszahlung an sein Sparguthaben abzu
geben, doch können freiwillig weitere Einlagen bis insgesamt 12(4 % des Gehaltes gemacht
werden. Die Frankfurter Societäts-Druckerei legt für jedes Kassenmitglied jährlich 2(4%
seines Gehaltes ein. Die Kasse zählte Ende 1912 142 Mitglieder.
PENSIONSKASSE. Im Jahre 1902 erfolgte die Gründung einer Pensionskasse für
die Redakteure und Beamten, der am 31. Dezember 1912 140 Mitglieder angehörten. Aus
ihr wird den in Ruhestand versetzten oder arbeitsunfähig gewordenen Redakteuren und
Beamten der Frankfurter Societätsdruckerei, ihren Witwen und Waisen Pension gewährt.
Das pensionsberechtigte Maximalgehalt beträgt 8000 M. — Die Pension beträgt nach
10 Dienstjahren 25 % des Gehaltes, steigt dann jährlich um 2 y 3 % und erreicht mit 25 Dienst
jahren den Höchstbetrag von 60 % des Gehaltes. Die Witwenrente ist gleich der Hälfte
der Pension des Mannes, die Waisenrente beträgt für jede Halbwaise höchstens aber %
der Witwenrente, für Vollwaisen % bis zum 1 y 2 fachen Betrag der Witwenrente. Die Mit
glieder zahlen 5 % des Gehaltes in die Kasse, die Frankfurter Societäts-Druckerei 7 %.
RENTENZUSCHUSSKASSE. Am 1. Januar 1905 wurde eine Rentenzuschußkasse
ins Leben gerufen, aus der den Empfängern einer Reichs-Invalidenrente eine Aufbesserung
der Reichsrenten gewährt wird. Die Angestellten leisten hierzu keine Beiträge. Die
Leistungen der Kasse betragen:-
nach 10 Jahren nach 15 Jahren nach 20 Jahren
Gelernte Arbeiter 225 M. 337,50 M. 450 M.
Ungelernte Arbeiter 180 ,, 270,— ,, 360 ,,
Weibliche Arbeiter 144 ,, 216,— ,, 288 ,,
JUBILÄUMSSPENDE. Herr und Frau Leopold Sonnemann haben zu dem fünfzig
jährigen Bestehen der Frankfurter Zeitung dem Aufsichtsrate der Gesellschaft eine Jubi
läumsspende in Höhe von 100000 M. übergeben. Der jeweilige Zinsertrag wird zur Hälfte
für die Pensionskasse der Redakteure und Beamten, zur anderen Hälfte zugunsten der
Rentenzuschußkasse verwendet.
FERIEN. Die Redakteure erhalten 4 bis 5 Wochen, die Beamten 2 bis 4 Wochen, die
Arbeiter 1 bis 3 Wochen jährlich, je nach Dienstzeit und Lebensalter.
BRAUSEBADEINRICHTUNG. Für männliche Angestellte des Unternehmens besteht
eine Brausebadeinrichtung mit 8 Zellen; für die weiblichen Angestellten ist eine besondere
Brausebadeinrichtung vorhanden.
TEEKUCHE. Sämtliche Angestellte erhalten zu jeder Tageszeit Tee in beliebiger Menge.