A. II. Abschnitt. Die Geschichte des Steuerwesens. 217
eine Unterstützung, deren Notwendigkeit man nach und nach ein-
sah (Adjutorium, aid, aide, subsidy, Contribution, Steuer, hjelp).
Dann kommt zum Ausdruck, daß die Steuer ein Opfer des Indi-
viduums ist im Interesse des Staates (Gabelle, Abgabe, dazio, un-
garisch ad6 — Gabe). Dann begegnen wir der Erkenntnis, daß
die Steuer eine Pflicht ist (duty); daß sie ein Zwangsbeitrag ist
(impost, imposta, impöt, Auflage, ungarisch roväs — Auflage).
Manche Bezeichnungen drücken den Begriff aus, daß die Steuer
ein gewisser Teil der Habe ist (Schoß, Schatzung, rate, im Skan-
dinavischen scalt). Wenn diese Ausdrücke auch nicht genau ver-
schiedene Perioden des Steuerwesens und deren Nacheinanderfolge
bezeichnen und den Steuergedanken in verschiedenen Perioden
charakteristisch ausdrücken, doch zeigen sie die verschiedene Be-
deutung und Erklärung der Steuer in verschiedenen Zeiten und
bei verschiedenen Völkern.
2. Griechenland und Rom. Die Hauptmomente der hier
geschilderten Entwicklung kehren mehr minder überall wieder.
Trotzdem können wir mit Bezug auf die tiefgreifende Umgestaltung
des neueren Steuerwesens Wagner recht geben, wenn er sagt,
daß die ganze Epoche vor dem 19. Jahrhundert gewissermaßen
als eine Periode betrachtet werden kann. Die Steuer, und nament-
lich die direkte Steuer, die ja eigentlich den Haupttypus der Steuer
repräsentiert, bildet bis zum 19. Jahrhundert nur eine exceptionelle
KEinnahmequelle, wenn sie auch fast in jedem Zeitalter vorkommt.
So sehen wir, daß Geschenke, freiwillige Gaben an das Staats-
oberhaupt in Griechenland schon in den ältesten Zeiten vorkamen;
mit einigem Druck gestalteten sich diese Geschenke dann zu obli-
gatorischen Leistungen. Namentlich die Steigerung der Kriegs-
ausgaben führt zur Benutzung von beständigen Steuerquellen, wie
dies ja auch in Rom der Fall war, als die Soldzahlung eingeführt
wurde. In dem führenden Staate Griechenlands, in Athen, machte
sich dieses Bedürfnis weniger geltend, denn die Soldzahlung wurde
aus den Tributen der Bundesgenossen bestritten und mit dem Sieg
der radikalen Demokratie wurden die Kosten in der Form der
Liturgien auf die Reichen überwälzt. Soferne Steuern notwendig
wurden, waren es hauptsächlich Vermögenssteuern, deren erste Be-
messungsgrundlage die Solon’sche Klasseneinteilung war. Personal-
steuern hielt man mit dem Begriff des freien Bürgers unvereinbar.
In Rom entwickelte sich mit der Zeit mit Ausnahme der Ver-
mögenssteuer als außerordentlicher Steuer ein Steuersystem, das
hauptsächlich in den Erscheinungen des Verkehrs die Steuerkräfte
aufsucht: so entstehen Erbschaftssteuern, Steuern auf den Verkauf,