sung der Arbeitsverhältnisse“ im weiten Sinne zu nehmen, denn die
Bedingungen, unter denen ein Arbeitnehmer arbeitet, sind von weit—
gehendsten Einfluß auf seine ganze Existenz und so werden hier die
rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Grundlagen der
Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommen.
Die Brufsvereine gliedern sich in fachlicher, örtlicher, persönlicher
und oft auch politischer Beziehung; nach Berufszweigen (z. B. Verein
der Wollindustriellen, Verband der Leinenindustriellen usw.); nach
Territorien, auf die sich die Tätigkeit eines Berufsvereines erstreckt;
nach der Beschäftigungsart der Arbeitnehmer (3. B. Verein der Werk—
meister und Industriebeamten). Oft sind die Berufsvereine zu Spitzen-
organisationen zusammengeschlossen, deren Mitglieder selbst nur Or—
ganisationen sind.
Die Berufsvereine sind einerseits, wie früher bemerkt, Verbände
des öffentlichen Rechtes, anderseits sind sie Vereine im Sinne der gel—
tenden Bestimmungen des Vereinsrechtes, derzeit des Gesetzes vom
15. November 1867, R.G.«Bl. Nr. 134, über das Vereinsxecht; sie
sind nicht politische Vereine im Sinne des zweiten Abschnittes dieses
Gesetzes, es sei denn, daß sie Zwecke verfolgen und eine Tätigkeit ent—
wickeln, die sie zu politischen Vereinen machen. Die Satzungen der Be—
rufsvereine werden also den Bestimmungen des 834 des Vereinsgesetzes
entsprechen und daher auch Bestimmungen enthalten müssen über den
Zweck des Vereines, die Mittel hiezu und die Art ihrer Aufbringung;
übher die Organe der Vereinsleitung, die Erfordernisse gültiger Be—
schlußfassungen, Ausfertigungen und Bekanntmachungen, die Vertre—
tung des Vereines nach außen. Nach den Satzungen des Vereines wird
dann dessen Verpflichtungsfähigkeit zur beurteilen sein.
Die Mittel zur Erreichung der Zwecke eines Berufsbereines wer—
den nur aus den Kreisen der dem Berufsvereine angehörigen Interes—
senten aufzubringen sein. Die Berufsvereine der Arbeitnehmer wer—
den Gewerkvereine, Gewerkschaften, Arbeiterfachvereine, Arheiter—
berufsvereine genannt.
Die größte deutsche Arbeitnehmerzentrale und eine-der größ—
ten Arbeitnehmerzentralen ist der Allgemeine deutsche Gewerkschafts—
bund in Berlin.
Die Satzungen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes
sagen über die MAufgaben der Gewerkschaften: „Die Lage
der Arbeiter und Arbeiterinnen dauernd im Inleresse der Volksgesund—
heit zu heben, ist die Aufgabe der Gewerkschaften. Sie kaͤmpfen für die
vollige Gleichstellung der Arbeiterklasse mit den übrigen schaffenden
Gliedern des Volkes. Die Gewerkschaften wollen den Wert und das
Recht der Arbeit im Staat zur vollen Geltung bringen, auch die Güte
der Arbeit pflegen und die Freude an der Arbeit mehren helfen. Sie
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