können; da fih der einzelne gegen die Gefahr der An-
teckung jeines Diehes nicht wirkjam jqhlüßen kann, {fo
belteht eine Art von Gefahrengemeinjdhaft zwijdhen allen
Dichbefigern einer Gegend, eines Candjtriches, ja Jogar
des ganzen Staates. Schon dadurch ift es, felbjft vom rein
(iberalen Standpunkt aus, gerechtfertigt, ja notwendig,
mit Swangsmaßregeln einzugreifen und dem einzelnen
Bejdhränkungen in feiner wirt{dhaftlidhen Freiheit im In-
terefje der anderen aufzuerlegen. Dazu kommt aber noch
das fanitätspolitijdje Moment: Die Derbraucher müjjen
dagegen gefchlügt werden, daß gejundheitsgefährliches
Fleijd oder Milch in den Derkehr kommt.
Die öjterreichi[dhe Gejekggebung hat denn auch jchon feit
[anger Zeit Dorjcdhriften erlajjen, um den Ausbruch von
Tierjeudhen zu verhüten, um Tierfeucdhen, wenn jolche aus-
gebrochen find, zu erfticken oder wenigjtens ihre Weiter-
verbreitung hintanzuhalten.
ı. Baustiere, weldhe anjteckenden Krankheiten unter-
worfen find, dürfen nur eingeführt werden, wenn durd)
einen Diehpaß ihre Gefundheit beftätigt wird; kranke oder
verdächtige Tiere find von der Einfuhr ausgejdhlofjen; auch
jür gefundes und unverdächtiges Dieh kann die Einfuhr
verboten werden, wenn es aus einer verjeuchten Gegend
itammt.
In ähnliqher Weije müffen auch für den Derkehr im
Inland hinfichtlid) der wichtigjten Diehaattungen Düäjje
beigebracht werden, befonders bei der Beförderung mit
Eifjenbahnen und Schiffen; jolde Transporte müfjen tier-
ärztliq) unterfucht werden. Kranke oder verdächtige Tiere
dürfen nicht in Derkehr gebracht werden.
2. Jeder Diechbefiger oder Diehhüter ijt verpflichtet,
wenn er Symptome einer anjteckenden Krankheit wahr-
nimmt, davon die Anzeige an die Behörde zu machen; diefe
ordnet die Abjonderung und Stalljperre an, veranlaßt die
Unterfuchung durch eine Kommiffion; eventuell ijt das
verdächtige Tier zur Fejtjtellung der Krankheit zu töten.
Weitere Maßregeln, um die Cokalifierung der Seuche und
ihre Tilaung zu bewirken, find: Bewachung, polizeiliche
Beobachtung der Tiere, Weidejperre, Ortsjperre, Flur-
jperre, Derbot von Märkten, Bejeitigung oder Desinfek-
tion der Objekte, welche die Anfteckung verbreiten können,
zwanasweife Behandlung dur den Tierarzt ulw. Diele
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