Full text: Banking standards under the federal reserve system

können; da fih der einzelne gegen die Gefahr der An- 
teckung jeines Diehes nicht wirkjam jqhlüßen kann, {fo 
belteht eine Art von Gefahrengemeinjdhaft zwijdhen allen 
Dichbefigern einer Gegend, eines Candjtriches, ja Jogar 
des ganzen Staates. Schon dadurch ift es, felbjft vom rein 
(iberalen Standpunkt aus, gerechtfertigt, ja notwendig, 
mit Swangsmaßregeln einzugreifen und dem einzelnen 
Bejdhränkungen in feiner wirt{dhaftlidhen Freiheit im In- 
terefje der anderen aufzuerlegen. Dazu kommt aber noch 
das fanitätspolitijdje Moment: Die Derbraucher müjjen 
dagegen gefchlügt werden, daß gejundheitsgefährliches 
Fleijd oder Milch in den Derkehr kommt. 
Die öjterreichi[dhe Gejekggebung hat denn auch jchon feit 
[anger Zeit Dorjcdhriften erlajjen, um den Ausbruch von 
Tierjeudhen zu verhüten, um Tierfeucdhen, wenn jolche aus- 
gebrochen find, zu erfticken oder wenigjtens ihre Weiter- 
verbreitung hintanzuhalten. 
ı. Baustiere, weldhe anjteckenden Krankheiten unter- 
worfen find, dürfen nur eingeführt werden, wenn durd) 
einen Diehpaß ihre Gefundheit beftätigt wird; kranke oder 
verdächtige Tiere find von der Einfuhr ausgejdhlofjen; auch 
jür gefundes und unverdächtiges Dieh kann die Einfuhr 
verboten werden, wenn es aus einer verjeuchten Gegend 
itammt. 
In ähnliqher Weije müffen auch für den Derkehr im 
Inland hinfichtlid) der wichtigjten Diehaattungen Düäjje 
beigebracht werden, befonders bei der Beförderung mit 
Eifjenbahnen und Schiffen; jolde Transporte müfjen tier- 
ärztliq) unterfucht werden. Kranke oder verdächtige Tiere 
dürfen nicht in Derkehr gebracht werden. 
2. Jeder Diechbefiger oder Diehhüter ijt verpflichtet, 
wenn er Symptome einer anjteckenden Krankheit wahr- 
nimmt, davon die Anzeige an die Behörde zu machen; diefe 
ordnet die Abjonderung und Stalljperre an, veranlaßt die 
Unterfuchung durch eine Kommiffion; eventuell ijt das 
verdächtige Tier zur Fejtjtellung der Krankheit zu töten. 
Weitere Maßregeln, um die Cokalifierung der Seuche und 
ihre Tilaung zu bewirken, find: Bewachung, polizeiliche 
Beobachtung der Tiere, Weidejperre, Ortsjperre, Flur- 
jperre, Derbot von Märkten, Bejeitigung oder Desinfek- 
tion der Objekte, welche die Anfteckung verbreiten können, 
zwanasweife Behandlung dur den Tierarzt ulw. Diele 
EA
	        
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