Object: Fortschritt und Armut

Aap. II. 
Die Grundrente und ihr Gesetz. 
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Pächter, da gibt es faktische Rente; wo es nicht benutzt wird, aber doch 
Wert hat, da ist die Rente latent vorhanden. Diese Fähigkeit, eine Rente 
zu ergeben, macht den Wert des Landes aus. Wenn das Eigentumsrecht 
daran keinen Vorteil gewährt, hat es keinen Wert*). 
Somit entsteht der Pachtwert oder Wert des Grund und Bodens 
nicht aus der Ertragsfähigkeit oder Nützlichkeit des Landes. Er stellt 
keineswegs einen der Produktion verliehenen Beistand oder »Vorteil 
dar, sondern lediglich die Befugnis, einen Teil des Produktionsertrages 
an sich zu nehmen. Die Vorzüge des Landes mögen noch so groß sein, 
so kann es doch keine Rente ergeben und keinen Wert haben, bis jemand 
bereit ist, Arbeit oder Arbeitsergebnisse für das Vorrecht zu geben, 
es zu benutzen; und was jemand dann geben will, hängt nicht von der 
Güte des Landes ab, sondern von der Güte desselben im vergleich zu 
solchem, das man umsonst haben kann. Zch kann sehr fruchtbares Land 
besitzen, aber es wird keine Rente ergeben und keinen Wert haben, 
solange anderes, ebenso gutes Land umsonst zu haben ist. Wenn aber 
das andere Land angeeignet und das beste, umsonst zu habende Land 
uur gering ist, sei es an Fruchtbarkeit, Lage oder anderen Eigenschaften, 
so wird das meinige ansangen, einen Wert zu haben und eine Rente 
Zu ergeben. Obwohl die Ertragsfähigkeit meines Landes abnehmen 
fomt, wird dennoch, wenn die des umsonst zu habenden Landes in 
Srößerem Maße abnimmt, die Rente, die ich erhalten kann, und folglich 
uuch der Wert meines Landes beständig zunehmen. Kurz, die Rente 
lst der preis des Monopols, das daraus entsteht, daß natürliche Elemente, 
^ke die menschliche Arbeit weder schassen noch vermehren kann, in den 
Lositz einzelner kommen. 
Wenn jemand alles einem Staate zugängliche Land in seinem Besitz 
k)ätte, könnte er selbstverständlich jeden Preis und alle Bedingungen 
für dessen Benutzung stellen, die ihm belieben, und solange sein Eigen 
tumsrecht anerkannt würde, hätten die anderen Mitglieder des Staates 
uur zwischen dem Tode oder der Auswanderung zu wählen, wenn sie 
sich seinen Bedingungen nicht unterwerfen wollten. Dies ist in vielen 
Ländern der Fall gewesen; unter der modernen Gesellschaftsversassung 
sodoch ist hnz Jtnnr hiirrlWb(>nbs in versönlickem Beiiü. nbk>r in 
kestgestellt werden könnte.' Zeder einzelne Besitzer sucht zwar so viel 
Zu erhalten als möalich, aber es gibt doch eine Grenze dafür, die den 
Itlnrft .v ^ - «... ^ ■s.t.-fio.— —-v . • v 
>n n? Crm id? 00n bem JX)erte eines Grundbesitzes rede, brauche ich die Worte nur 
- wert des bloßen Landes, wünsche ich vom werte des Landes und der verbesse- 
Zu sprechen, so werde ich diese Worte anwenden.
	        
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