Metadata: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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kommen, wo fortwährender Zwang die Gemüter drückt. Deshalb ist 
aller Zwang bei uns vermieden. Das ganze Haus beruht auf dem 
Prinzip der Freiwilligkeit, und wir brauchen weder Schloß noch 
Riegel. Mit den Asylistinnen sprechen unsere Oberin und ich wie 
Eltern mit ihren Kindern: ,,Die Tür steht offen, wenn Du hier nicht 
sein magst, so gehe". Das ist unsere höchste und fast einzige Strafe, 
und darin liegt auch das Geheimnis in unserem Hause. Denn 
würden wir die Türen verschlossen halten, so würden sie sich ein 
bilden, sie täten uns einen Gefallen, wenn sie blieben, und würden 
lange Verhandlungen mit uns anknüpfen. Das wäre natürlich ver 
kehrt. Deshalb steht auf der Rückwand des Hausflurs der Spruch: 
„Reisende Leute darf man nicht aufhalten"." 
In der Arbeiterinnenkolonie Himmelstür werden Aussteuern 
angefertigt. Es wurden nach der Schrift Jsermeyers: „Ueber Ar- 
beiterinncnkolonien" (1894) 300 000 Stück Wäsche verarbeitet. Ge 
arbeitet wird dort von morgens 6, im Winter von 7, bis abends 7 llhr. 
Die Pfleglinge werden zur Selbsterziehung nach Kräften ange 
halten. Sie sollen sich selbst beherrschen lernen und sich freiwillig 
ihre Arbeit auferlegen. 
Die erzieherischen Resultate der Arbeiterinnenkolonie Himmels 
tür sprechen sich in folgenden Tatsachen aus: Von 321 Asylistinnen 
wurden 243 entlassen. 
Von 243 entlassenen Asylistinnen 
wurden 118 Asylistinnen in Dienst gebracht, 
79 zn den Angehörigen in die Heimat entlassen, 
46 verließen ohne Empfehlung oder heimlich das Asyl. 
243 
Nach ihrem Aufenthalt im Asyl verheiratete» sich 26 Asylistinnen. 
Es mag das Asyl Jsermeyers noch in zu hohem Matze eine wirk 
liche Arbeiterinnenkolonie sein, die den Erziehungszweck: die sitt 
liche Aufrichtung und die Entwickelung der individuellen Kräfte der 
verwahrlosten Mädchen nicht völlig und nicht rein zum Ausdruck 
bringt, es mag in bicfcr- Anstalt die Erziehungsmethode noch einen 
ganz einseitig religiösen Zuschnitt haben, zu leugnen ist trotzdem nicht, 
daß die Begründung einer derartigen auf Freiwilligkeit begründeten 
Anstalt zur Erziehung entgleister junger Mädchen ein wirkliches 
soziales Verdienst ist. 
Die Erziehung der Prostituierten zu einer anständigen bürger 
lichen Erwerbsarbeit ist bisher vom Staat und den Gemeinden fast 
ausschließlich den privaten religiösen Vereinigungen überlassen 
worden. Der Staat und die Gemeinden müssen sich endlich dazu 
verstehen, wirkliche Erziehungsheime für Prostituierte zu errichten, 
in denen alle die Mädchen, die sich von der Prostitution abwenden 
wollen, Aufnahme finden. Diese Anstalten sind auf dem Prinzip 
der Freiwilligkeit, wie es durchzuführen der Pastor Jsermeyer sich 
bestrebte, zu errichten,
	        
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