fullscreen: Die Kaufkraft des Geldes

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IX. Kapitel. 
3. Preise aus Geldmetall verfertigter Waren. 
4. Preise der Ersatzmittel für genannte Waren. 
5. Gesetzlich geregelte Preise, wie Gerichtsgebühren, Postporti, Wege- 
und Brückengelder, Gebühren für den Gebrauch öffentlicher Anstalten, 
Gehälter usw. 
6. Durch Brauch und Sitte festgesetzte Preise, wie Honorare von 
Ärzten, Lehrergehälter usw. und bis zu einem gewissen Grade Löhne. 
7. Bodenpreise. 
8. Preise der meisten Waren im Kleinhandel. 
9. Preise der meisten Waren im Großhandel. 
10. Effektenkurse 
Nehmen wir zum Beispiel Obligationen und Hypotheken. Um die 
Preise dieser Wertpapiere vollkommen anpassungsfähig zu gestalten, müßten 
wir nicht nur annehmen, daß eine Einschränkung durch Brauch oder Gesetz 
nicht vorhanden sei, sondern auch, daß die Kontrakte mit jedem neuen 
Preisniveau wieder vollkommen erneuert würden. Wir müßten zum Bei 
spiel annehmen, daß, nachdem sich das Preisniveau um das Doppelte erhöhte, 
weil sich der Umlaufsmittelbestand verdoppelte, aus einer Obligation zu 
1000 Dollar eine solche zu 2000 Dollar werden würde. Offenbar ist dies nicht 
der Fall. Außer den in der Zwischenzeit fähigen Zinsen kann der Inhaber 
dieser Obligation an ihrem Fälligkeitstage nur 1000 Dohar verlangen. Er 
erhält nicht mehr, selbst wenn sich auch das Preisniveau mittlerweile ver 
doppelt hat. Es ist richtig, daß eine Veränderung im Preisniveau mit der 
Zeit das Volumen neuer Anleihen verändert. Bei hohen Preisen muß ein 
Kaufmann, der ein gegebenes Warenlager sich verschaffen will, eine größere 
Summe ausborgen als bei niedrigen Preisen. Die Beträge von Privatnoten 
und von Wechseln müssen auf das Doppelte der Summen lauten, die nötig 
wären, wenn sich das Preisniveau nicht verdoppelt hätte. Ebenso muß eine 
Gesellschaft, die Obligationen für neue Projekte ausgibt, solche in größerem 
Maßstabe ausgeben. Die emittierten Obligationen hingegen können bei 
Veränderungen im Preisniveau nicht in dieser Weise angepaßt werden. 
Während der Zeit ihrer Emission und Fälligkeit können ihre Preise nur 
geringfügig variieren. Die Tatsache, daß der Nominalwert dieser Obliga 
tionen in Geld ausgedrückt ist, setzt ihrem Preise sehr enge Grenzen 1 ). Wenn 
infolge einer Verdoppelung in der Quantität des Geldes, der in Geld be- 
1 ) Siehe den Artikel von Walter S. Logan über die „Duty of Gold“ in The Gold Supply 
and Prosperity, herausgegeben von Byron W. Holt, New York (The Moody Corporation), 
1907, S. 106. Siehe auch Bicardo, „Essay on the High Price of Bullion“, Works, 2. Aufl. 
London (Murray), 1852, S. 287.
	        
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