fullscreen : Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
 
  
   
   
  
  
     
   
     
   
   
   
     
     
   
   
    
 

  

 

Wo unseres Landes. Wir halten es deshalb für notwendig,
dass dem Bundesrate als beratendes Organ eine aus Fach
le1ı UV 1

 

der Wissenschaft und d Praxis, aus Arbeitgebern und

 

der verschiedenen Hauptindustrien zusammengesetzte

 

he Industriekommission beigegeben

    

Kommission

Präsidium des Vorstehers des

 

zusammentreten; der Abteilungschef {für

   

Zum

jen Ausnahmsb«

 
      

lesrate zu verlangenc

     

 

jeit u e Rekurse an den Bundt
We gen der Arb rschı
ind nach Gutfinden dem Bundesrate
re wäre durch die Vollziehungs\

 

1 UTir art} ara + 7 +r
ordnen. Wir machen darauf aufn

 

ıg durch das Bundesgesetz

 

’hwach- und Starkstromanlagen, vom

 

 

1902 *), geschaffen worden ist und dass die Erfahrungen,

 

tzt gemacht hat, nur gute sind. Ferner ist darauf

4:

derartige Instanz schon durch
{

treffend . die. Fabrikarbeit von

vom 2. November 1892, ein- 



Für die richtige‘ Interpretation der Gesetzesartikel, für die
ler Rekurse, für einen den sozialen

den aus der internationalen Konkurrenz s

 

Anforderungen und

Ergebenden Bedürfnissen der Industrie gleichmässig Rechnung

tragenden, weitern Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung ver- 



n wir Ss grosse Stücke von der Einführung dieser Insti-Das

1

Xann nur in gutem Sinne wirken. Man wird sich so besser ver- 



u {
Zusammenarbeiten von Arbeitgebern und Arbeitern

 

Stehen lernen und möglicher Weise mit der Zeit auch über Fragen

Verständigen können, die heute noch als unlösbar erscheinen.

19)

 

 

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