Der Preußische Minister
für Handel und Gewerbe...
J. Nr. I 363/27
Ib.
VI. 187/27.
Berlin W9, den 19. Januar 1927.
Eilt, ;
Betrifft: Hilfsmaßnahmen für das Lahn-, Sieg- und Dill-Gebiet,
Das Preußische Staatsministerium hat sich durch Beschlußfassung
im Wege des Umlaufs damit einverstanden erklärt, daß die Absatz-
prämien für den Eisenerzbergbau des Lahn-, Sieg- und Dill-Gebietes
vom 1. November 1926 ab bis zum Ende des Rechnungsiahres 1926 in
Höhe von 2 RM. je Tonne abgesetzten Erzes bis zur Höchstmenge von
220 000 Tonnen monatlich weiter gewährt werden. Hiervon trägt wie
bisher das Reich die Hälfte mit 1 RM. je Tonne. Die Grundlagen, auf
denen die Weitergewährung erfolgen soll, gehen aus meinem Schreiben
an den Herrn Preußischen Ministerpräsidenten vom 8. Dezember 1926
— I. 10641 — hervor, von dem Abschrift beiliegt. -
pp. Im Auftrage.
An das Preußische Oberbergamt in Bonn.
Abschrift übersende ich zur gefl. Kenntnis.
Im Auftrage: gez. Schantz.
Der Minister
°ür Handel und Gewerbe,
I. 3830 ;
II b 4534 .
VI .
Betrifft: Beendigung der staatlichen Notstandsmaßnahmen für
das Manganeisenerzgebiet an Sieg, Lahn, Dill mit Ober-
nessen. .
Durch übereinstimmende Beschlüsse des Reichskabinetts und des
Preußischen Staatsministeriums sind der Abbau und die Beendigung der
Notstandemaßnahmen für den Eisenerzbergbau im Sieg- und Lahn/Dill-
Gebiet sowie in Oberhessen in folgender Weise festgelegt worden:
Die Absatzprämie für jede Tonne neugeförderten Eisenerzes, be-
schränkt, auf eine Höchstmenge von 250000 Tonnen, wird in den {fol-
zenden Monaten wie folgt gestaffelt:
April .
Mai .
Juni
Juli...
August
September
Berlin W 9, .den 28. Mai 1927.
Leipzigerstr. 2.
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