vidualistisch denkender Intellekt und seine Animosität
gegen das „Junkertum“. Er konnte sich schlechthin
nicht vorstellen, weshalb die Land- und Forstwirte nicht
in ihrem eigenen Interesse sich flügge machen wollten,
denn dann könnten sie ja ihren Vorteil noch besser
wahrnehmen, als sie es bisher tun, d. h. die unter—
drüuckten Rlassen aussaugen. Er konnte sich jenes
Strauben der Lande und Forstwirte gegen das handels
recht nur so erklären, daß diese sich vor dem Buch-
führungszwang, d. h. vor Aufdeckung ihrer unsauberen
Sewinne und Machenschaften fürchteten.
Ein weiterer Gegner des 88 ist P. Laband!. Seine
Ablehnung beruht jedoch auf einem offenbaren Miß⸗
verstäandnis. Er nimmi namlich an, der Landwirt
könne, so oft es ihm paßt, sich eintragen und wieder
löschen lassen, wenn ece ein Nebengewerbe habe. Das
klare Gegenteil geht indessen aus dem Schlußsatz des
83 hervor. So auch die gesamte übrige Literatur und
Praxis. Da also die Prämissen seiner Kritik falsch
sind, brauchen wir auf sie selber nicht einzugehen.
Noch eine Vorbemerkung allgemeiner Art sei mir
verstattet. Meine Ausführungen fußen in hohem Maß
auf den ausgezeichneten und gründlichen Arbeiten, die
bisher über den 83 geschrieben worden sind. Darum
darf ich in vielen Punkten auf diese Literatur ver—
weisen. Oft wiederholte Dinge sollen hier nicht noch—
mals abgehandelt werden, und der Streit der einzelnen
Meinungen und Gegenmeinungen soll hier nicht mehr
Raum einnehmen, als zum Verständnis der von mir
eingeschlagenen bezww. vorgeschlagenen Methode er—
forderlich ist. Die Methode ist mir wichtiger als die
Entscheidung von Einzelfragen. Darum verzichtet diese
Arbeit auch bewußt auf alle doch im Technischen stecken⸗
DIqy.. I. 348.
ꝛ a. a. O. S. 307