Aber wir müssen abstrahieren von unseren derzeitigen
Zustanden. Diese Abstraktion wurde in den Materialien
zu unserem 566B., sowie in der Literatur, die das
rechtspolitische Problem nach der Berechtigung des
8 3 behandelt, nicht mit genügender Schãrfe vorge⸗
Jommen. Deshalb hat man auch so viel über diese
Irage aneinander vorbei geredet.
Daß die Lande und Forstwirtschaft ebensogut handels;
maßig, ja in industriellem Geiste betrieben werden
— Rahmen dieser
Arbeit sprengen und es würde zudem in ein Gebiei
führen, das sich von der Jurisprudenz allzuweit ent—
fernen würde. Zum Glück sind wir aber auch der
Notwendigkeit eines theoretischen Beweises dieser
Moglichkeit enthoben, da diese Moglichkeit schon mit
allen Konsequenzen verwirklicht worden ist und zwar
in Amerika. Da ist der Grenzertgp, der eine Farm
kauft, hochwirtschaftet und bei Gelegenheit eine neue
dafür eintauscht. Bei schlechter Konjuktur haben wir
gesehen, daß er das Landgut wie ein ausgedientes
Moobel verkauft, um in eine andere Branche einzu⸗
treten. In diesem Geiste spricht Henrg Jord, der be⸗
kanntlich selber seine Laufbahn mit der Landwirtschaft
begonnen hat: 1, Die Landwirtschaft sollte etwas besseres
sein, als ein ländlicher Beruf. Sie sollte ein Unter⸗
nehmen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln werden.“
In demselben Buch schildert er die von ihm betriebene
Landwirtschaft. Deren auffallend gutes Gedeihen be—
gründet er mit den Worten: „Wir sind auf meiner
Farm eben keine Farmer, sondern Industrielle.“ Intes
ressant ist auch, wie er dem auch in Amerika einge⸗
wurzelten traditionellen Wesen des Landbaus ent—
gegentritt mit den Worten: „Die Ansicht ist nicht aus
H. Ford, Mein Leben und Werk. S. 240
2 Ehenda. S. 18