Rlich meint!, daß die Abhangigkeit von der Witterung
das Unterscheidende sei. Der Landwirt ringe dem Boden
neve Werté ab; dies sei kein bloßes Umwerten beste⸗
hender Elemente. So stünden Landbau und Handel
auf zwei verschiedenen Grundlagen. Dem ist zweierlei
entgegenzuhalten. Erstens ist jedes sogenannte Werte-
schaffen begriffsnotwendig ein Umwerten?, zweitens ist
in jedem Produkt der Produktionsfaktor Boden, Natur
oder wie man es nennen mag, irgendwie enthalten s.
Wenn ich von dem kosmopolitischen Charakter noch
sprechen will, so möchte ich an das anknüpfen, was
oͤben von der staatsfeindlichen Tendenz des handels;
rechts gesagt wurde. Man hat nicht ganz mit Unrecht
gesagt, daß, wenn jemand uberhaupt ein vitales ge⸗
schaftliches Interesse am Bestehen des Deutschen Reiches
habe, es die deutsche Landwietschaft sei. Wir wissen,
daß die Landwirtschaft von jeher das schwerste Sorgen⸗
kiud der Zollpolitiker war. Gewohnt Schutz zu erflehen
und vom Staate Hilfe suchend, hat sie das „Privileg“
des 83 erhalten“. Aber wodurch hat sie es verdient?
Dies leitet schon hinüber zu der Frage, wie sich die
Landwirte bezw. Forstwirte zur handelsrechtlichen
Sphãre verhalten.
Es ist Tatsache, daß in diesen Rreisen ein so großer
Mangel an kaufmannischer Schulung und Rechts-⸗
kenntnissen herrscht, — und vornehmlich noch um 1900
herrschte. — daß schon dieser Punkt beinahe genügt.
a. a. O. S. 31.
2 Ein Bergmann wertet z. B, um, indem er die verborgenen
Schatze zuganglich macht.
3 E. v. Philippovich, Allg. Polkswirtschaftslehre a. a. O. S. 80.
So ist die Diss. Brandstetters über den 8311durchzogen von
dem' Gedanken, daß der 83 nur den zweck haben könnte.
ãie bedrangte Landwirtschaft zu schützen. (Er führt übrigens
diesen Gedanken an zugunsten einer möglichst weitherzigen
Auslegung jenes Herivilegs, womit er, einen dem Meinigen
ahnlichen, wenn auch indaltlich verschiedenen Gedankenweg
einschlagt).